Gewerbe anmelden als Freiberulfer-Nachhilfe-Lehrer?

3 Antworten

Von Experte Geochelone bestätigt

Ob ein Gewerbe angemeldet werden muss, richtet sich nach dem Gewerberecht, dementsprechend entscheidet das Gewerbeamt diesbezüglich. Wenn die Unterrichtstaetigkeit auf einem höherem Niveau eines ausgebildeten Lehrers stattfindet, dann ist es kein Gewerbe, sondern eine Freiberufliche Tätigkeit. Viele Gewerbeämter prüfen aber nicht selbständig, ob ein Gewerbe vorliegt, sondern übernehmen aus Vereinfachungsgründen die Einstufung des Finanzamtes.

Mehr Steuern fallen eigentlich erst an bei einem Gewerbe, wenn man Gewerbesteuer bezahlen muss; da beim Freiberufler die Gewerbesteuer wegfällt. Der Gewerbesteuerfreibetrag liegt bei einem Gewinn von 24.500 euro.

Bei geringen Gewinnen ergibt sich kein finanzieller Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberuflicher Tätigkeit; ausser der gebühr für die Gewerbeanmeldung. Bei geringen Gewinnen ist der gewerbetreibender auch von der IHK Gebühr befreit.

  1. nein (bei der Höhe der Einkünfte fallen keine Gewerbesteuern an)
  2. ja
  3. jein, dafür gibt es Listen

Als Nachhilfelehrer musst du kein Gewerbe anmelden. Wohl aber die Tätigkeit beim Finanzamt.

Von Experte tinalisatina bestätigt

Als Nachhilfelehrer erzielst du keine Einnahmen aus Gewerbebetrieb iSd § 15 EStG, sondern Einnahmen aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG. DU musst also keine Gewerbeanmeldung ausfüllen.