Interviewer? Gewerbe anmelden oder Freiberufler?
Ist ne blöde Frage aber ich hab ein Job Angebot und im Rahmenvertrag steht: freiberufliche interviewertätigkeit
muss ich jetzt ein Gewerbe anmelden oder reicht dass ich mich beim finanzamt als Freiberufler anmelde ?
4 Antworten
Was es ist, bin ich mir nicht sicher. Das lässt sich im dem Bereich Journalistik oder Psychologie verorten und das ist freiberuflich.
Ich würde die Anmeldung beim Finanzamt als Freiberufler machen. Das Finanzamt prüft, ob es eine freiberufliche Tätigkeit ist. Wenn das Finanzamt zum Ergebnis kommt Gewerbe, dann kann die Gewerbeanmeldung nachgeholt werden.
Das ist natürlich keine freiberufliche Tätigkeit. Nicht ansatzweise....
Deshalb wäre dafür ein Gewerbe anzumelden.
Du übst ein Gewerbe aus. Das ist gem. § 14 GewO anzuzeigen. Kleingewerbe kann man eh nicht anmelden. Das kennt weder das Gewerbe- noch das Steuerrecht. Und ob 1 Woche, 2 Monate oder 10 Jahre ist unerheblich.
Was muss ich dann anmelden?
Ein Gewerbe !
„Wer nur sporadisch wenige Male im Jahr als Promoter tätig ist, kann diese Einkünfte ohne Gewerbeanmeldung als Nebenverdienst bei der Steuererklärung angeben.“
Ich werde nur 2 mal in der Woche arbeiten (wenn überhaupt?)
Der Umfang ist völlig unerheblich.
Das Gewerberecht kennt weder Freimengen, Freibeträge oder Freizeiten.... Das Gewerberecht ist Verbraucher- und Konkurrentenschutz. Deshalb muss das Gewerbeamt wissen, WER WO WAS macht. Der Umfang ist egal und ob du Steuern zahlst, ist dem Gewerbeamt auch solange egal, bis das das Finanzamt einen Antrag auf Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit stellt.
Wieso meinen Sie das so eklatant? Ich bin mir da nicht sicher. Das lässt sich im dem Bereich Journalistik oder Psychologie verorten und das ist freiberuflich.
Um als Journalist zu gelten, müsste eine eigene schöpferische Berichterstattung vorliegen und keine Abarbeitung von vorgegebenen Fragebögen. Und um als Psychologe zu gelten, bedarf es eines entsprechenden Hochschulstudiums. Nur weil ich das Hühnerfleisch vom Knochen lösen kann, bin ich noch lange kein Chirurg ;-)
Der Argumentation folge ich zu 100%. Allerdings entscheidet darüber das Finanzamt und die sehen das teilweise anders. Für Interviewer weiß ich das jetzt nicht. Ich würde aber immer den ersten Gang zum Finanzamt empfehlen und deren Entscheidung abwarten. Ein Gewerbe kann ich anschließend immer noch anmelden.
Du unterliegst du aber einem Trugschluss. Ob eine Gewerbeanzeige erforderlich ist oder nicht, entscheidet nicht das Finanzamt sondern das Gewerbeamt. Selbst wenn das Finanzamt jemanden als Freiberufler akzeptiert, kann er vom Gewerbeamt Buß- und Zwangsgeldbescheide bekommen. Die Einschätzung des Finanzamtes interessiert im Gewerbeamt niemanden. Deshalb sollte man eher das Gewerbeamt fragen. Und das wird antworten, wie ich es erklärt habe.
Dass das Gewerbeamt eine eigene Meinung haben kann, steht außer Zweifel. Gibt es aber eine amtliche Feststellung durch das Finanzamt, kann das Gewerbeamt im Nachgang immer noch reklamieren. Dass es dazu einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid gegeben hat, habe ich noch nicht gehört.
Das Finanzamt kann nach dem EStG entscheiden, ob es die Einkünfte als Freiberuf oder Gewerbe beurteilt. Diese Festlegung hat jedoch nichts damit zu tun, ob nach der GewO ein Gewerbe angemeldet werden muss oder nicht. Das beurteilt einzig das Gewerbeamt. Weil sich die Rechtsprechung zu verschiedenen Tätigkeiten zwischen Finanz- und Verwaltungsgerichten auch oft widerspricht, kann man die steuerliche Beurteilung nicht auf das Gewerberecht übertragen. Und hier ergehen immer wieder mal Bußgeld- und Zwangsmittelbescheide.
Man sollte dem Ratsuchenden also zu gewerberechtlichen Fragen nicht mit steuerrechtlichen Antworten kommen ;-)
Die Argumentation kann richtig sein. Sie erscheint mir auch plausibel. Wie gesagt: Ich habe bei diesem Vorgehen zwar schon von Bescheiden gehört. Ich habe aber noch nie von einem rechtskräftigen Bescheid gehört. Gesehen habe ich solche einen Bescheid noch nie.
Der Kommentar von Landmann/Rohmer zur Gewerbeordnung ist voll von entsprechenden Urteilen. Auch unsere Bescheide wurden stets vom VG bestätigt.
Gewerbe mit der Gefahr der Scheinselbständigkeit.
Hast ja kein Gewerbe, bist ja ein Freiberufler. Wieviel sollst du denn die Stunde bekommen? Und sind das so Erhebungen auf der Straße?
13€ die Stunde genau auf der Straße für ein Lebensmittelgeschäft
Würde ich schon mal angesprochen. Ist glaube ich easy Geld.
Mhhh. Wieso sollte das als freiberufliche Tätigkeit gelten? Im Leben doch nicht. Das ist ein einfaches (scheinselbständiges) Gewerbe.
Aber ich gründe ja kein Kleingewerbe? Diese Tätigkeit ist befristet auf 2 Monate