Gewerbe auf eine andere Person?

6 Antworten

a) Es wird - wenn überhaupt - nur der Gewinn (=Einnahmen- Ausgaben) angerechnet.

b) Wenn das Gewerbe schon vor der Kurzarbeit besteht, wird der Gewinn nicht angerechnet.

Es muss in dem Monat angemeldet sein, der vor dem Monat mit dem ersten Kurrzarbeitstag liegt.

JoWaKu  11.06.2009, 17:02

Inzwischen habe ich folgende Infos dazu gesammelt:

klicktipps.de/gewerbe3.php#kurzarbeitgewerbefreiberuf

Ja, Du kannst das Gewerbe auf Deine Freundin anmelden. Ich denke gerade mit "Reisegewerbe" gibt's in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Informiere Dich doch einfach mal bei der Gewerbeaufsicht. Bei uns in Baden-Württemberg reicht es, wenn einer das Gewerbe angemeldet hat und alle anderen, die z.B. von Haus zu Haus gehen, eine beglaubigte Kopie dabei haben.

So oder so. Wenn das Gewerbe über Deine Freundin angemeldet wird, hast Du trotzdem einen Nebenjob. Und man darf bei Kurzarbeit KEINEN NEUEN Nebenjob anfangen. Ende

Abgesehen davon, dass Sie einen Betrug mit Vorsatz unter Beteiligung Ihrer Frendin begehen wollen, wäre Ihre Freundin die Nutznießerin Ihrer zudem noch illegalen Arbeit und haftet für alle Verbindlichkeiten die dort gegenüber dem Finanzamt, Krankenkasse etc. vorkommen könnten. Sie beide müssen ein Gesundheitszeugnis vorlegen, wenn Sie mit Lebensmitteln umgehen möchten.

Sie befinden sich auf einem höchst fragwürdigen Weg! Verhalten Sie sich einfach korrekt. Dann könnte Ihr Unternehmen auch auf gesunden Füßen stehen und Sie auf das Kurzarbeitergeld pfeifen!

Selbstverständlich kannst du das tun. Deine Freundin braucht nur den (bei Kleingewerbe lächerlich kleinen) Verwaltungskram machen, dann passt das.