Gewerbe für Online Dienstleistung und Online Shop?

2 Antworten

Du kannst alle deine gewerblichen Tätigkeiten in eine Gewerbeanzeige packen, wenn der Betriebssitz und die Betriebsstätte identisch sind.

Du musst deine Tätigkeiten aber etwas genauer beschreiben. Beim Shop musst du z.B. die Oberbegriffe der Warengruppen benennen.

Ja klar, zB "Internetdienstleistungen".

Geochelone  19.08.2021, 13:07

Handel ist keine Dienstleistung...

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