Etsy Shop eröffnen mit 16 und Gewerbeanmeldung?
Hallo,
ich bin 16 Jahre alt und würde gerne ein Etsy Shop eröffnen. Mir ist bewusst, dass ich dafür ein Gewerbe anmelden muss und das ich auf Etsy paar Sachen beachten muss bei der shop Eröffnung mit 16. Dazu zählt zum Beispiel das mein erziehungsberechtigter, in dem Fall meine Mutter, als Shop Inhaber gelistet werden muss und ich nicht. Jedoch muss man ja ein Gewerbe anmelden, wenn man einen Etsy Shop eröffnen will. Also meine Frage jetzt:
Kann ich das Gewerbe trotzdem auf meinen Namen anmelden, da meine Mutter schon ein Gewerbe auf ihrem Namen hat, auch wenn ich nicht als Shop Inhaber gelistet werde? Weil ich mache ja trotzdem die Arbeit.
wie man ein Gewerbe mit 16 anmeldet ist mir bewusst. Ich hab mich über alles informiert, nur finde ich nirgendwo eine Antwort darauf, ob das Gewerbe trotzdem auf meinem Namen laufen darf.
4 Antworten
Du kannst nur mit Zustimmung des Familiengerichts ein Gewerbe anmelden. Und wenn der Shop auf deine Mutter eingetragen ist, dann ist das ihr Shop, sie muss das anzeigen und die Steuern bezahlen. Du hast dann damit gar nichts zu tun. Wenn sie es erlaubt, darfst du mitarbeiten, wie ein Angestellter. Aber sie trägt für alles die Verantwortung.
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Übrigens:
Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Fehlen Dir diese Kenntnisse, dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst.
Klicken: Existenzgründerseminar
Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.
Ja - du darfst ein Gewerbe anmelden, wenn eine entsprechende Erlaubnis des/der Erziehungsberechtigten und des Vormundschaftsgerichts vorliegen
Du bekommst kein Gewerb , weil du noch nicht 18 Jahre alt bist. Damit wäre das wichtigste schon gesagt.
Wenn dich der Shop-Besitzer das machen lässt, dann auf sein Gewerbe, Verantwortung, Haftung und Kosten.
Lass es einfach mit über deine Mutter laufen. Du wirst sowieso keine Millionen am Anfang verdienen.
Meine Empfehlung ist aber auf jedenfall:
Sprich mit deiner Mutter erzähl ihr was du vorhast und wen alles passt setz sie in Impressum deines Shops mit 18 kannst du immer noch eine UG oder GmbH gründen dann läuft auch alles über dich.
Informiere dich aber auf jedenfall über die steuerlichen Aspekte!
Viel Erfolg damit
Ja das ist mir schon bewusst, aber muss dann auch das Gewerbe auf ihrem Namen laufen?