Steuern als Freiberufler bei unter 17.500€?
Hallo,
ich möchte demnächst anfangen als Freiberufler zu arbeiten. Nun habe ich schon einige Seiten durchforstet und bin nicht wirklich schlauer geworden, sondern eher verwirrter als vorher. So wie ich das verstanden habe, muss ich dem Finanzamt über meine freiberufliche Tätigkeit bescheid geben. Soweit noch verständlich. So wie ich es verstanden habe, muss ich aber keinerlei Steuern zahlen, wenn meine Einnahmen unter 17.500€ liegen(?) Lediglich die Kosten-Überschuss-Rechnung muss formlos ans Finanzamt geschickt werden, oder?
Wäre nett, wenn hier ein Freelancer / Freiberufler oder ein Finanzberater ist, der mal etwas Licht ins Dunkle bringen könnte. Ich habe keine Ahnung von Steuern etc. und möchte nichts falsch machen.
6 Antworten
wie alt sind die Infos von der Seite, wo die die Infos her hast?
seit 2017 (erstmalig für das Kalenderjahr 2017) ist eine elektronische Übermittlung der Steuererklärung incl. EÜR im Authentifizierungsverfahren PFLICHT
die Grenze mit 17.500 € betrifft die Umsatzsteuer (ganz abgesehen davon, dass ich garantiert nicht jedermann auf die Nase binden würde, dass ich nur 17.500 € Jahresumsatz machen darf halte ich diese Regelung für Schwachsinn) und betrifft die Einnahmen.
in der Einkommensteuer gilt ein Grundfreibetrag mit 9.168 € (2019) und bezieht sich auf die Einkünfte.
ich halte einen Termin bei einem Steuerberater für mehr als sinnvoll.
Du hast falsch gehört. Unter 17.500 Umsatz hast du das Recht die Umsatzsteuer zu wählen.
Einkommensteuerlich bist du zur elektronischen Abgabe der Einkommensteuererklärung wie auch der Anlage EÜR verpflichtet.
Mag sein, dass das FA im ersten Jahr papierene Unterlagen noch knurrend akzeptiert, danach dürfte es vorbei sein.
Richtig ist, dass du deine Tätigkeit beim Finanzamt anmelden soltest. Du erhältst einen steuerlichen Erfassungbogen zugesandt.
Wenn ich Finanzberater wäre, würde ich Dich einladen, meine Dienste gegen Honorar in Anspruch zu nehmen.
Als Laie kenn ich Dir ohne jegliche Verbindlichkeit sagen: Du mußt auch als Freiberufler eine Einkommensteuererklärung zusammen mit Deiner EÜR abgeben.
Es gibt die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer.
Für die Einkommensteuer musst du eine einfache Einnahme überschussrechnung machen. Der Gewinn daraus unterliegt zusammen mit deinen anderen Einkünften der Einkommensteuer. Dazu musst du eine Steuererklärung machen.
Die 17.500 sind eine Grenze bei der Umsatzsteuer. Darunter kannst du wählen, ob du umsatzsteuerbefreit sein möchtest.
Dann hast du alles was geschrieben steht falsch verstanden. Natürlich fallen auch unter 17.500€ Steuern an.
Hol dir einen Termin bei einem Steuerberater deiner Wahl und lass es dir erklären. Das ist billiger, als eine Steuernachzahlung, die beim Finanzamt meist SOFORT fällig wird.
Nachzahlungen werden in der Regel nicht sofort, sondern erst einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheid fällig.