Kann man Malerarbeiten mit einer Kleingewerbe anbieten?
Hallo.
Angenommen man hat keinen gesellenbrief als Maler & Lackierer aber kennt sich mit der materie praktisch gut aus. Kann so jemand eine Kleingewerbe anmelden und solch maler arbeiten anbieten? Oder vielleicht unter einem anderen bezeichnung?
3 Antworten
Du kannst dich als Hausmeisterservice anmelden, darfst aber nicht mit Malerarbeiten werben. Im Endeffekt solltest du es aber lassen, erspart dir und Kunden eine Menge Ärger, Maler & Lackierer ist nicht ohne Grund ein Lehrberuf.
Du solltest mal bei der IHK in deiner Umgebung nachfragen ob du das machen darfst und wie du das ggf. nennen mußt.
Darfs Du nicht
Zulassungspflicht und Gewerbeerlaubnis für MalergewerbeAls selbständiger Maler brauchen Sie eine Gewerbeerlaubnis. Der Malerberuf gehört laut der Handwerksordnung zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Das bedeutet, dass es einen Meisterzwang gibt. Der klassische Werdegang ist also die Ablegung einer Meisterprüfung.
Ausübungsberechtigung: selbständig als Maler ohne Meisterbrief- Vorlage einer Gesellenprüfung im Malerhandwerk
- Nachweise einer sechsjährigen Anstellung im Malerberuf: Davon müssen Sie mindestens vier Jahre in einer leitenden Funktion tätig gewesen sein. Als Nachweise gelten u. a. Arbeitszeugnisse und Stellenbeschreibungen Ihrer Anstellungen im Malerberuf.
- Besitz der “erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse”