Wann bemalen anbieten ohne Marlerberuf?

4 Antworten

Also du kannst auch mit einem Kleingewerbe Wände Bemalen, die Gewerbeform hängt ja vom jährlichen Umsatz ab.

Vom Bundesministerium gibt es eine Liste der reglementierten und der freien Gewerbe. Da einfach nachschauen.

Pensioner61  04.04.2024, 08:16
Vom Bundesministerium gibt es eine Liste der reglementierten und der freien Gewerbe.

Welches Bundesministerium meinst du denn.

Es gibt auch kein freies Gewerbe.

Aber es gibt freiberufliche Tätigkeiten, die man auch im Einkommensteuergesetz nachlesen kann:

§ 18 EStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

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fembaau  04.04.2024, 08:17
@Pensioner61

Setzen sie sich mit Österreichischen Recht auseinander. Hier gibt es Freie und Reglementierte Gewerbe.

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Das darfst du auch so machen soweit ich weiß. Du musst halt den Kunden davon überzeugen das er das bekommt was du versprichst. Ansonsten kannst du einfach ein Kleingewerbe anmelden und brauchst dann nurnoch Aufträge

Pensioner61  04.04.2024, 08:01

Es gibt kein Kleingewerbe!

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Pensioner61  04.04.2024, 08:12
@fembaau

In der Frage steht aber nichts von Österreich, also müssen wir von deutschem Recht ausgehen!

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Pensioner61  04.04.2024, 08:17
@fembaau

Bitte beachte, wir sind in einem deutschen Forum, und nicht in einem österreichischen!

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fembaau  04.04.2024, 08:17
@Pensioner61

Nein ich glaube sie übersehen das .net in der Domain. Wäre das Forum rein Deutsch würde es .de heißen.

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fembaau  04.04.2024, 08:22
@Pensioner61

Das Impressum bezieht sich nur auf den Firmensitz. Das Forum selbst ist aber für den Ganzen DACH-Raum gedacht. Sehen Sie endlich ein, dass sie falsch liegen.

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Pensioner61  04.04.2024, 08:23
@fembaau

Nein Du liegst völlig falsch.

Hier können natürlich auch Fragen gestellt werden die das Ausland betreffen, dann ist aber das jeweilige Land aus der Frage ersichtlich.

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fembaau  04.04.2024, 08:25
@Pensioner61

Mit dem Begriff "Kleingewerbe" wäre ja dann schon ersichtlich, dass es hier um Österreich geht. Typisch Beamte. Ich werde mich nun nicht mehr über Sie ärgern. Wenden Sie sich bitte an den gutefrage support dann haben Sie die Antwort nochmal schwarz auf weiß.

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Pensioner61  04.04.2024, 08:28
@fembaau

Mit dem Begriff Typisch Beamte triffst du mich nicht.

Allerdings habe ich den Eindruck, dass du noch sehr jung an Jahren bist, denn du musst noch lernen über den Tellerrand hinaus zu schauen.

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Beasiemens 
Fragesteller
 04.04.2024, 08:01

Ein Kleingewerbe/ Gewerbe hab ich ja schon… da verkaufe ich aber ein bis jetzt nur Postkarten und Poster. Kann man das trotzdem einfach über dieses Kleingewerbe machen, oder sollte man das irgendwie erweitern?

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DrSommer420  04.04.2024, 08:04
@Beasiemens

Hmm...notfalls kannst du auch einen Termin mit einer geschulten Person vereinbaren (zB ein Notar oä). Hier kann dir am besten geholfen werden und du vermeidest einen Steuerbetrug etc

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DrSommer420  04.04.2024, 08:56
@Pensioner61

Ja passt doch perfekt oder nicht? Ein freund von mir ist für sein gewerbe zu einem gegangen um sich beraten zu lassen. Deswegen habe ich einen notar empfohlen.

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Pensioner61  04.04.2024, 08:58
@DrSommer420

Ein Notar ist dafür nicht zuständig.

Du scheinst meinen Link nicht gelesen zu haben, denn dann wüsstest du für was ein Notar zuständig ist.

Sinnvoll wäre beim Gewerbeamt nachzufragen.

Alternativ bei der Handwerkskammer.

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Es gibt kein Kleingewerbe!

Du musst ein Gewerbe bei deiner zuständigen Gemeindeverwaltung anmelden und dort wird dann auch geprüft, was erlaubt ist und ob du eine spezielle Ausbildung dafür benötigst. Und wirst dann auch bei der Handwerkskammer angemeldet.

fembaau  04.04.2024, 08:04

In Österreich gibt es ein Kleingewerbe.

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das würde wohl eher unter Kunst als unter Maler laufen

Du solltest das bei der Gewerbeanmeldung entsprechend beschreiben

z.B. Bemalen von Wänden mit Wunschmotiven

oder so