Wann bemalen anbieten ohne Marlerberuf?
Hallo, ich studiere soziale Arbeit und habe ein KleinGewerbe (für eine Papeterie). Ich möchte gerne offiziell anbieten, Wände mit Wunschmotiven zu bemalen. Darf ich das vom Kleingewerbe aus tun? Und spielt es da eine Rolle, dass ich kein Maler bin?
4 Antworten
Also du kannst auch mit einem Kleingewerbe Wände Bemalen, die Gewerbeform hängt ja vom jährlichen Umsatz ab.
Vom Bundesministerium gibt es eine Liste der reglementierten und der freien Gewerbe. Da einfach nachschauen.
https://www.wko.at/steuern/kleinunternehmerregelung-oesterreich-faq
Hier ein auszug von der Wirtschaftskammer zur Kleinunternehmerregleung.
Vom Bundesministerium gibt es eine Liste der reglementierten und der freien Gewerbe.
Welches Bundesministerium meinst du denn.
Es gibt auch kein freies Gewerbe.
Aber es gibt freiberufliche Tätigkeiten, die man auch im Einkommensteuergesetz nachlesen kann:
Setzen sie sich mit Österreichischen Recht auseinander. Hier gibt es Freie und Reglementierte Gewerbe.
Das darfst du auch so machen soweit ich weiß. Du musst halt den Kunden davon überzeugen das er das bekommt was du versprichst. Ansonsten kannst du einfach ein Kleingewerbe anmelden und brauchst dann nurnoch Aufträge
In der Frage steht aber nichts von Österreich, also müssen wir von deutschem Recht ausgehen!
Bitte beachte, wir sind in einem deutschen Forum, und nicht in einem österreichischen!
Nein ich glaube sie übersehen das .net in der Domain. Wäre das Forum rein Deutsch würde es .de heißen.
Das Impressum bezieht sich nur auf den Firmensitz. Das Forum selbst ist aber für den Ganzen DACH-Raum gedacht. Sehen Sie endlich ein, dass sie falsch liegen.
Nein Du liegst völlig falsch.
Hier können natürlich auch Fragen gestellt werden die das Ausland betreffen, dann ist aber das jeweilige Land aus der Frage ersichtlich.
Mit dem Begriff "Kleingewerbe" wäre ja dann schon ersichtlich, dass es hier um Österreich geht. Typisch Beamte. Ich werde mich nun nicht mehr über Sie ärgern. Wenden Sie sich bitte an den gutefrage support dann haben Sie die Antwort nochmal schwarz auf weiß.
Mit dem Begriff Typisch Beamte triffst du mich nicht.
Allerdings habe ich den Eindruck, dass du noch sehr jung an Jahren bist, denn du musst noch lernen über den Tellerrand hinaus zu schauen.
Ein Kleingewerbe/ Gewerbe hab ich ja schon… da verkaufe ich aber ein bis jetzt nur Postkarten und Poster. Kann man das trotzdem einfach über dieses Kleingewerbe machen, oder sollte man das irgendwie erweitern?
Hmm...notfalls kannst du auch einen Termin mit einer geschulten Person vereinbaren (zB ein Notar oä). Hier kann dir am besten geholfen werden und du vermeidest einen Steuerbetrug etc
Noch einmal, nach der Gewerbeordnung gibt es kein Kleingewerbe!
GewO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
Jede selbständige Tätigkeit muss beim Gewerbeamt (zuständige Gemeindeverwaltung) angemeldet werden!
Und wenn du mehr tun willst, muss dies beim Gewerbeamt beantragt werden.
Ja passt doch perfekt oder nicht? Ein freund von mir ist für sein gewerbe zu einem gegangen um sich beraten zu lassen. Deswegen habe ich einen notar empfohlen.
Ein Notar ist dafür nicht zuständig.
Du scheinst meinen Link nicht gelesen zu haben, denn dann wüsstest du für was ein Notar zuständig ist.
Sinnvoll wäre beim Gewerbeamt nachzufragen.
Alternativ bei der Handwerkskammer.
Es gibt kein Kleingewerbe!
Du musst ein Gewerbe bei deiner zuständigen Gemeindeverwaltung anmelden und dort wird dann auch geprüft, was erlaubt ist und ob du eine spezielle Ausbildung dafür benötigst. Und wirst dann auch bei der Handwerkskammer angemeldet.
das würde wohl eher unter Kunst als unter Maler laufen
Du solltest das bei der Gewerbeanmeldung entsprechend beschreiben
z.B. Bemalen von Wänden mit Wunschmotiven
oder so
Es gibt kein Kleingewerbe!