Kleingewerbe nachträglich anmelden/überhaupt nötig?

4 Antworten

Du hast dir Dinge besorgt, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen. Damit bist du schon Gewerbetreibender, egal ob sich deine Gewinnerwartung erfüllt oder du Verlust machst. Und gemäß § 14 GewO ist jeder Gewerbetreibende verpflichtet, dies von Anfang (spätestens ab dem ersten Angebot) an beim Gewerbeamt anzuzeigen.

Das Gewerberecht kennt weder Testphasen noch Freimengen oder Freibeträge.

Wenn du eine gewinnabsicht hast, musst du ein gewerbe(wäre mir neu dass es einen unterschied macht ob klein oder groß) anmelden.

Da du sie ja extra gekauft hast, um sie zu verkaufen(wie es mir scheint), scheinst du ja eine gewinnabsicht zu haben, dementsprechend brauchst du direkt ein gewerbe.

Wenn du jetzt eine alte domain hast die du nicht mehr brauchst, dann kannst du sie auch ohne gewerbe verkaufen. Aber wenn du extra domains kaufst um sie zu verkaufen, ist das ein gewerbe.

Ja als erstes Gewerbe anmelden dann erst verkaufen.

Welche Domains besitzt du?

Erebos4 
Fragesteller
 21.01.2021, 03:21

Ein paar .com Domains und ein paar .de Domains

Ich habe mich vor allem auf Zukunftsbranchen wie Wasserstoff oder Aktienhandel und Domains mit Corona im Namen fokussiert und Domains erstellt, die aus 2 Wörtern bestehen, da kürzere schon meist weg sind.

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