Gewerbe anmelden als Musikproduzent?
Moin,
seit 2017 produziere ich Musik, also Instrumentals, die ich auf YouTube etc anbiete und Künstler dort anhören und bei Interesse "leasen" (also quasi Mieten, z.B. für 20€ bekommen sie die WAV Datei ohne Nametag mit Erlaubnis bis zu 200.000 Online-Streams o.Ä.). Am Anfang kann man sich ja vorstellen war das ohne großen Erfolg und sowieso eher als Hobby gedacht, allerdings ist mittlerweile die Interesse, sowie mein YouTube und Beatstars Kanal gewachsen und ich hätte die Möglichkeit, relativ gutes Geld damit zu verdienen.
Nun ist meine Frage, weil es ja für Deutschland doch sehr speziell ist und man nicht viel dazu Online findet, ob ich ein Gewerbe anmelden muss (bzw. eig gilt ja ab dem ersten Euro soll man ein Gewerbe anmelden) und wenn ja, welches? Freiberufler als Musiker gilt bei mir ja nicht, da ich Produkte zum Verkauf anbiete und z.B. keine Liveshows etc. mache.
Hoffe ihr könnt mir da irgendwie helfen, ich habe schon gefühlt alles bei Google durchgelesen, aber keine wirkliche Antwort gefunden, außer dass man als Kleinunternehmen eingestuft wird und somit nur EÜR machen muss unter 9800€ oder so, aber das hilft mir halt nicht, wenn ich nichtmal weiß was ich Anmelden muss hahah
Dazu kommen natürlich noch Fragen wie, ob ich mein Homestudio dann als Gewerbefläche angeben muss, alle Rechnungen aufschreiben etc. aber ich hoffe, das alles erfahre ich dann falls ich ein Gewerbe anmelde.
Schonmal danke für alle Antworten im Vorraus, würde mir echt helfen wenn hier jemand dabei ist, der ca. das gleiche macht und Ahnung hat. :)
4 Antworten
Erkundige Dich bei der GEMA, die ist für solche Fragen im Musik-Business der erste Ansprechpartner. Das Wichtigste zu den GEMA Gebühren Als Produzent kommt man an der eigentlich nicht vorbei, sei es wenn man fremde Stücke covert, oder wenn man sicher gehen will, Geld für eigene Stücke zu bekommen. Zum Thema wie man das am besten mit dem Finanzamt klärt, haben die Leute dort sicher auch ein paar Tipps.
Die GEMA macht bestimmt keine gewerberechtliche Beratung. Die denkt nur an die eigenen Gebühren.
Du solltest dein Finanzamt fragen.
Es könnte auch eine freiberufliche Tätigkeit sein - diese benötigen keine Gewerbeanmeldung, da es kein Gewerbe ist.
Müssen Freiberufler ein Gewerbe anmelden? | Gewerbeanmeldung.de
Ob etwas Gewerbe ist oder nicht, entscheidet das Gewerbeamt und nicht das Finanzamt. Das Finanzamt kann nur entscheiden, wie es die erzielten Einkünfte bewertet.
Wenn man einen Bußgeldbescheid vom Gewerbeamt bekommt, dann hilft es einem nicht zu behaupten "das Finanzamt hat aber gesagt..."
Ein Musikproduzent ist wie ein Verleger, eindeutig Gewerbetreibender. Da gibt es nichts freiberufliches dran. Dementsprechend musst du das Gewerbe beim Gewerbeamt anzeigen. Tätigkeitsbeschreibung ist eben "Musikproduzent".
Die Gewerbeanzeige hat auch nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun. Das ist ein Steuererleichterungsverfahren beim Finanzamt. Und wie jeder andere Gewerbetreibende musst du jährlich eine Steuererklärung mit EÜR abgeben. Auch wenn du Verlust machst ! Sonst weiß das FA ja nicht, was du für Umsätze und Gewinne hast.
Das ist für das Gewerbeamt ein Gewerbe, wie jedes anderes. Da musst du keine weiteren Voraussetzungen erfüllen.
Ein Gewerbe musst du immer anmelden wenn du Gewinnabsicht hast, nicht erst wenn wirklich Gewinn erwirtschaftet wird.
Allerdings bin ich bei deiner Tätigkeit nicht sicher ob das unter Gewerbe läuft oder noch unter Künstlerische Tätigkeiten
Aber Steuer musst du unbedingt melden!
Am besten genauer erkundigen
Evtl mal bei IHK melden - dort gibt's eh Infos für Selbstständigkeit
Vielen Dank! Also besteht mein Weg jetzt daraus, ein Gewerbe anzumelden und den Rest erfahre ich dann?
Würde halt irgendwie gerne vorher gucken, welche Pflichten, welche Voraussetzungen oder welche Angaben ich dann als "Musikproduzent" (was ja irgendwie schon Außergewöhnlicher ist) machen muss.
Aber auf jeden Fall schon mal eine hilfreiche Antwort, danke dir :)