Muss man, um PC's zu reparieren ein Gewerbe anmelden?

10 Antworten

  1. Wer Reparaturen gegen Geld anbietet, handelt bereits gewerblich und muss dies anzeigen (§ 14 GewO).
  2. Wer PC´s gegen Geld reparieren will, bedarf der Zulassung der Handwerkskammer (Nr. 19 Anlage A zur HwO). Und die bekommen nur Informationstechniker-Meister oder Altgesellen.
  3. Als Minderjähriger kannst du ohne Zustimmung des Familiengerichts gar keine wirksamen Verträge über gewerbliche Dienstleistungen schießen (§ 112 BGB).
  4. Freimengen oder -beträge kennt weder das Gewebe- noch das Handwerksrecht. Es ist also unbedeutend, wieviel du verdienst oder wie viele PC´s du reparieren willst.

§ 14 GewO Abs. 1

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Den Betrieb des Gewerbes fängst du an, da du eine Dienstleistung mit Gewinnabsicht anbietest. In der Sekunde existiert das Gewerbe bereits. Auf dem Amt "meldest" du daher auch kein Gewerbe an, sondern zeigst es an. Und zwar gleichzeitig mit dem Zeitpunkt der Aufnahme des Betriebes, sprich, allerspätestens dann, wenn du die erste Rechnung schreibst.

Ja, du musst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter

Hallo,

Ja, i.d.R. musst du ein Gewerbe anmelden. Wahrscheinlich aber ein Kleingewerbe.

Wieviel hast du vor, damit zu verdienen ?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studierter Wirtschaftsinformatiker
ChrstnRxd 
Fragesteller
 30.05.2020, 12:39

Nicht wirklich viel. Definitiv unter dem Steuerfreibetrag/Grundfreibetrag

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DavidWayne99  30.05.2020, 12:40
@ChrstnRxd

Alles klar.

Trotzdem eine gute Idee von dir, und du zeigst, dass du Selbstständig bist.

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Functional  30.05.2020, 12:48
Ja, i.d.R. musst du ein Gewerbe anmelden. Wahrscheinlich aber ein Kleingewerbe.

Ein Kleingewerbe gibt es nicht. Gewerbe ist Gewerbe.

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Da du noch Schüler bist muss das dann über deine Eltern laufen! Deine Eltern gehen mit dir zum Gewerbeamt und dort wird alles weitere besprochen. Es ist auch so wenn man eine Dienstleistung anbietet um Geld zu verdienen dann muss man auch Steuern bezahlen und da sollte man sich dann doch einmal Gedanken machen ob sich das wirklich auszahlt. Weil einfach so kann man heutzutage kein Geld mehr verdienen. Ich denke es ist daher besser das du wartest bis du 18 Jahre alt bist.

Weil dann bist du voll Geschäftsfähig und kannst dein Leben so gestalten wie du es dir vorstellst wenn du auch genug Geld dann hast. Du solltest dir dann auch Erfahrungen von anderen Leuten einholen die eine Dienstleistung anbieten um Geld zu verdienen weil da gibt es einiges zu beachten.

Man muss sich an gewisse Richtlinien halten und dann auch die Einnahmen versteuern und am Ende muss man von seinem Gewinn etwas abgeben an das Finanzamt. Also so einfach wie sich das viele vorstellen ist das gar nicht. Da braucht man erst mal eine Strategie und man muss sich viele Pläne machen wie was laufen soll.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nach § 2 Abs. 1 UStG ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.

Du musst also tatsächlich ein Gewerbe anmelden!

Als Minderjähriger ist dies allerdings nicht so einfach.