Von mehreren hunderttausend Euro Verlust bis mehreren hunderttausend Euro Gewinn dürfte da alles drin sein.

Ernsthaft: Unmöglich zu beantworten. Das hängt von sehr viel mehr als nur der Location ab. Es sind schon eine Unmenge an Restaurants an vermeintlichen Hotspots gescheitert, weil es an anderen Ecken gefehlt hat.

Wenn man annimmt, dass man gut kalkuliert, kann — und sollte! — man sich die Antwort auf die Frage eigenständig in einem detaillierten Businessplan beantworten.

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Gesundheit steht über dem Fasten. Falls dir das Fasten also gesundheitliche Probleme bereiten würde, bist du davon entschuldigt (in dem Rahmen, der medizinisch notwendig ist). Wenn es dir möglich ist, solltest du die verpassten Fastentage jedoch nachholen. Siehe Al-Baqarah:185:

[...] Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten, wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). [...]
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Systemeinstellungen -> WLAN -> Details (neben dem WLAN-Namen, mit dem du bereits verbunden bist).

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Was währe aber wenn wir nach z.b. 10 Monaten einen weiteren Automaten für 4000 Euro kaufen würden. Würden in dem Fall dann nur 2000 Euro versteuert werden ?

Nein. Betriebsausgaben, die einen Betrag von 1.000€ übersteigen, müssen gemäß der AfA-Tabelle aktiviert werden. Diese führt die üblichen Nutzungsdauern von solchen Anschaffungen auf. Im Falle von Warenautomaten heißt das i.d.R. konkret, dass diese über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben werden. Der Gewinn wird also nicht im Jahr der Anschaffung um die vollen 4.000€ geschmälert werden, sondern über einen Zeitraum von 5 Jahren um je 800€ (lineare Abschreibung). Wenn man dem Finanzamt eine kürzere Nutzungsdauer glaubhaft machen kann, kann dieser Zeitraum auch entsprechend verkürzt werden.

Nimm ein Existenzgründerseminar der IHK wahr.

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Du "brauchst" kein Gewerbe, sondern du führst eines. Ganz automatisch, wenn du Affiliate Marketing betreibst oder jede andere selbständige, auf Dauer ausgelegte Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht. Und so ein Gewerbe muss angemeldet werden. Es ist dabei völlig unerheblich, ob du tatsächlich Gewinn machst und ob etwaiges Geld auf einem Verwahrkonto oder deinem Girokonto liegt. Entscheidend ist, dass eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Auch ein Gewerbe, das Verluste macht, muss angemeldet sein.

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Ein Gewerbe ist eine selbständige, auf Dauer ausgerichtete Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Wenn du eine solche nicht hast, führst du kein Gewerbe und kannst somit auch keines anmelden. Spätestens nach der ersten Steuererklärung wird das Finanzamt unangenehme Fragen stellen, Liebhaberei mutmaßen und das Gewerbe muss abgemeldet werden.

Ganz zu schweigen davon übrigens, dass Geschäftskundenpreise netto ausgewiesen werden, du aber als jemand, der privat einkauft (es sind ja keine Geschäftsausgaben, da, selbst wenn du Gewerbekonditionen beziehst, die Käufe privat nutzt), brutto bezahlst. Auf diese tollen, vergünstigsten Preise musst du also noch 19% USt. drauf rechnen. Dann löst sich der Großteil des Preisvorteils wieder in Luft auf. Da wären allein die regelmäßigen Steuererklärungen den Aufwand nicht wert.

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Hört sich eher nach einer Gewerbeummeldung an (optional mit Gewerbeabmeldung beim alten Gewerbeamt falls du in eine andere Stadt gezogen bist). Kommt drauf an, wie spät du dran bist. Bei ein paar Wochen wird kein Gewerbeamt ein Bußgeld auferlegen. Die allermeisten Gewerbeämter werden da auch noch bei ein paar Monaten ein Auge zudrücken, wenn du von dir aus auf sie zukommst und das Ding ummeldest. Eine Tabelle gibt es da aber nicht, das liegt im Ermessen des Gewerbeamtes. Die Gewerbeordnung sieht nur vor, dass das Bußgeld bis zu 1.000€ betragen kann.

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Im Mai ist es absolut in Ordnung, vor allem Anfang Mai. Ist weit kühler als beispielsweise im September, und selbst da lässt es sich aushalten, wenn man nicht dauernd durch die Sonne spaziert.

Die Innenräume sind ohnehin auf Arktistemperaturen runter gekühlt.

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Null Euro. Es sei denn, du nimmst an einem Bonusprogramm (wie bei der Techniker) teil und lässt dir über deine dort verdienten Bonuspunkte einen Fitnesstracker, wie eine Apple Watch, bezuschussen.

Edit: Jetzt erst Österreich gesehen. Keine Ahnung ob es da etwas vergleichbares gibt.

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Bin nach einigen Versuchen in anderen Ländern schon dort angekommen, wo ich mir langfristig vorstellen kann, zu bleiben (Dubai). Wenn auch nur rund die Hälfte des Jahres, da ich sonst vermutlich verbrennen würde. Im Alter - so mit über 60 - geht's aber wahrscheinlich wieder zurück nach Kitzbühel, wo ich aufgewachsen bin. Kann mir vorstellen, dass ich den Großstadtwahn in dem Alter nicht mehr brauchen werde.

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Was muss man können, um Softwareentwickler zu werden?

Hauptsächlich Interesse und Spaß an der Softwareentwicklung und daran, Probleme zu lösen. Bringt man das nicht mit, wird man den Job nach spätestens zwei Wochen abgrundtief hassen und nach ein paar Jahren ohnehin unter dem Konkurrenzdruck untergehen, da man sich nicht weiterbildet.

Hat man Interesse daran, ist es definitiv ein guter Beruf, ja.

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Das Gewerbeamt nimmt dich nicht an die Hand. Die schauen nur, dass die Gewerbeanzeige korrekt ausgefüllt ist und kassieren die Gebühr. Ein Steuerberater kann bei steuerlichen Angelegenheiten beraten. Wenn da überhaupt keine Kenntnisse bestehen und man sich da auch nicht selbst einlesen will, ist ein solcher durchaus sinnvoll. Das kommt aber logischerweise auch auf den erwarteten Umsatz und Gewinn an: Wenn man davon ausgeht, nur ein paar Kröten im Monat mit dem Nebenerwerb zu verdienen, schluckt der Steuerberater den ganzen Gewinn. Dann lässt man's sinnvollerweise komplett bleiben.

Rechnungen kannst du auch selbst schreiben. Das wird noch das Einfachste an dem ganzen Unterfangen sein. Einfach ein entsprechendes Buchhaltungsprogramm wie Lexware, Lexoffice, sevDesk oder Konsorten nehmen.

Der Steuerberater kann sich die AGB gerne anschauen, dich zu diesen beraten aber definitiv nicht. Dazu sucht man sich einen Anwalt. Du fragst ja auch keinen Maler, ob er deinen Schornstein fegen kann.

Gerade als Einzelunternehmer, der sich steuerrechtlich "nur" um Einkommen-, Gewerbe und Umsatzsteuer kümmern muss, kann man das durchaus selbst machen. Ich hab mich damals mit 18 selbständig gemacht und das auch alleine auf die Beine bekommen. Wenn man sich aber nicht zutraut sich tiefgreifend mit der steuer- und handelsrechtlichen Materie zu befassen, würde ich das doch eher einem Profi überlassen.

Ansonsten noch der übliche Tipp: Nimm ein Existenzgründerseminar der IHK war. Dort werden alle deine Fragen, die du hier gestellt hast, fachmännisch beantwortet. Der IHK stopfst du ohnehin als Selbständiger noch genug Geld in den Rachen. Kann man also auch nutzen.

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Der Unterschied ist, dass Variante 1 syntaktisch nicht korrekt ist. Da werden einfach zwei Objekte hintereinander geschrieben. JavaScript kann mit dem zweiten nichts anfangen, da es nirgends zugewiesen oder anderweitig verwendet wird.

In Variante 2 wird ein Array aus Objekten erzeugt. Die Objekte sind die Teile in geschweiften Klammern. Das Array umschließt diese mittels eckigen Klammern.

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Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. Ein Gewerbe ist ein selbständige, auf Dauer ausgerichtete Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Wie hoch der tatsächlich erzielte Gewinn ist, ist völlig egal. Auch ein Gewerbe, das Verluste erzielt, muss angemeldet werden. Eine 450€ Grenze gibt es steuerrechtlich nicht. Das ist die alte (bereits überholte) Minijob-Grenze, die hierfür nicht relevant ist. Für die verschiedenen Steuerarten wie Einkommen- und Gewerbesteuer gelten unterschiedliche Freibeträge. Aber auch hier: Nur weil etwas unter dem steuerlichen Freibetrag liegt, heißt das nicht, dass die Tätigkeit nicht angemeldet und das Einkommen dem Finanzamt erklärt werden muss.

Die Einkommensteuer wird übrigens auf das gesamte Einkommen erhoben, sodass es, wenn der Freund bereits ein Hauptbeschäftigungsverhältnis hat, sein kann, dass bereits der erste Euro, der mit dem Gewerbe verdient wird, besteuert wird (gemäß dem persönlichen Steuersatz), wenn das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag liegt (2023 liegt dieser bei 10.908€).

Das bloße Nichtanzeigen eines Gewerbes ist eine Ordnungswidrigkeit, für die bis zu 1.000€ Bußgeld drohen. Das Einkommen nicht dem Finanzamt zu melden kann jedoch zusätzlich zu einer Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung führen — wird das Einkommen nicht erklärt, wird das Finanzamt das Einkommen schätzen (muss es ja, denn es wurde ja nicht erklärt) und wird dabei eher zu hoch als zu niedrig schätzen.

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Du wirfst da einiges an Begrifflichkeiten durcheinander wodurch nicht ganz klar ist, was du meinst.

Zunächst: Es gibt kein Kleingewerbe. Gewerbe ist Gewerbe, egal ob groß, klein oder medium. Es gibt eine Kleinunternehmerregelung, die hat mit dem Gewerbe an sich aber rein gar nichts zu tun sondern ist eine umsatzsteuerrechtliche Sonderregelung, bei der man von der Umsatzsteuer befreit wird (aber dafür auch keine Vorsteuer geltend machen kann). Das geht bis zu 22.000€ Umsatz pro Jahr.

Vermutlich meinst du den Grundfreibetrag - dieser hat aber auch mit dem Gewerbe nichts zu tun sondern bezieht sich, wie die Einkommensteuer selbst, auf alle deine Einkommen. Die Einkommensteuer wird auf dein Gesamteinkommen erhoben, nicht nur auf deinen Gewerbeertrag. Der Grundfreibetrag liegt für das Jahr 2023 bei 10.908€. Erst Einkommen darüber wird besteuert. Bei Verheirateten ist er doppelt so hoch.

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Wozu meldest du ein Gewerbe an, wenn du gar nicht aktiv tätig bist? Mit dem Anzeigen deines Gewerbes hast du erklärt, dass du gewerblich tätig bist. Und jemand, der gewerblich tätig ist, ist verpflichtet, Steuererklärungen abzugeben.

Wenn du das Gewerbe nicht tatsächlich führst, melde es ab. Irgendwann passiert das ohnehin mehr oder weniger automatisch, wenn das FA dir aufgrund mangelnder Gewinnerzielungsabsicht Liebhaberei unterstellt.

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