Gewerbe anmelden, Handy Reparatur?

4 Antworten

Am sinnvollsten ist es wenn Du ein Existenzgründerseminar besuchst, das bietet unter anderem die IHK an.

Man kann hier nämlich nicht umfassend in ein paar Zeilen erklären was alles für ein Gewerbe erforderlich und zu beachten ist, das würde den Rahmen sprengen.


Aufträge annehmen usw kannst Du sobald Du das Gewerbe angemeldet hast, nicht vorher.

Die Garantie musst Du dann als "Selbstständiger" selbst gewährleisten, meines Wissens gibts dafür auch keine Versicherung, selbst wenn es eine gäbe wäre die vermutlich unverhältnismäßig teuer.


Eine "Erlaubnis" von Apple ist meines Erachtens nicht erforderlich, Du arbeitest ja nicht für Apple, bewirbst dies nicht und offizieller Partner oder Reparaturdienst für Apple bist Du auch nicht. Die Gewährleistung eines Appls Geräts erlischt sowieso wenn Du daran arbeitest.

Messkreisfehler  18.10.2016, 13:48

Hab gesehen das Du Azubi bist,

Du hast leider nicht gesagt in welchem Bereich Du deine Ausbildung machst, nur der Vollständigkeit halber: Zum einen darfst Du keine "Konkurrenz" für deinen Arbeitgeber sein, zum anderen dürfen deine Ausbildungsleistungen dadurch nicht leiden, deinen Ausbildungsbetrieb solltest Du also sicherheitshalber über das Vorhaben informieren.

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Du darfst deine Leistungen erst im Netz anbieten, wenn du dein Gewerbe angemeldet hast.

Da Handys auch Elektrogeräte sind, die grundsätzlich nur mit einer Zulassung der Handwerkskammer gewerblich repariert werden dürfen, solltest du dich bei der Handwerkskammer erkundigen, was du überhaupt machen darfst. Soweit mir bekannt ist, darfst du nur Batterien und Teile mit Steckverbindung wechseln.

Du solltest Dich im Vorfeld bei der Handwerkskammer informieren.

Wenn die Handyreparatur nämlich als Handwerk eingestuft wird, ist zu klären, ob Du diese Tätigkeit ausüben darfst ohne Meister oder wenigstens Geselle zu sein.

Wenn ich an die explodierenden Akkus beim Galaxy 7 denke, dürfte Dein Vorhaben ohne den Nachweis einer passenden Ausbildung kaum möglich sein.

Du gehst zur örtlichen Behörde, füllst die Gewerbeanmeldung aus, bezahlst und das gewerbe ist angemeldet.