kann man Als minderjährige mit den Eltern ein Gewerbe anmelden?

6 Antworten

Das Einverständnis der Eltern reicht nicht. Das Familiengericht muss dich auf Antrag für das Gewerbe für voll geschäftsfähig erklären. Sonst wären alle deine Verträge unwirksam.

Rein theoretisch kann jeder so viele Gewerbe anmelden wie er möchte, alles mit Sinn und Verstand. Die Absicht eines Gewerbes muss dabei natürlich sein Geld zu verdienen. Und die Art des Gewerbes muss passen, ohne Schreinerausbildung (oder sogar Meister) darfst du nicht eine Schreinerei als selbständiger Gründen etc.

Aber ja, du darfst mit deinem Eltern ein Gewerbe gründen auch wenn die schon eins haben. Es gibt noch eine Einschränkung, das Familiengericht muss bei dir zustimmen. Inwiefern das eine Formalie ist weiß ich nicht.

Nein. Wenn du selber ein Gewerbe anmelden willst musst du volljährig sein. Alternativ beim Familiengericht beantragen dass du als geschäftsfähig erklärt wirst.

Nein - ohne explizite Einwilligung des Familiengerichts kannst Du als Minderjährige/r kein Gewerbe anmelden.