Gewerbe anmelden mit 2 Personen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Deshalb bin ich auf die Idee gekommen ein Gewerbe zu gründen aufgrund von dessen dass man es schon als Minderjähriger machen kann (Natürlich mit Einverstädnis der Eltern).

Das reicht nicht aus:

Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

NovaOn144hz 
Fragesteller
 03.02.2022, 19:47

Das mit dem Businessplan und der Schule wusste ich nicht. Vielen Dank!

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Ratefuchs007  03.02.2022, 19:49
@NovaOn144hz

Gerne.

Hast Du fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.)?

Das wird vom Familiengericht nämlich vorausgesetzt und auch geprüft.

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NovaOn144hz 
Fragesteller
 03.02.2022, 19:52
@Ratefuchs007

Sind auch Sachen vorgesetzt sind man nicht im Gewerbe braucht, bspw. ein Impressum wenn man gar keine Webseite hat? Und wie wird das geprüft?

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Ratefuchs007  03.02.2022, 19:54
@NovaOn144hz

Du wirst vom Familiengericht eingeladen und diese Dinge werden während eines Gesprächs geprüft, Vorbereitung ist also auch hier alles.

Und selbstverständlich braucht ein Gewerbetreibender auch Kenntnisse im Bereich Impressumspflicht.

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(Natürlich mit Einverstädnis der Eltern)

was fehlt ist die Zustimmung des Familiengerichts

https://unter18unternehmer.de/

NovaOn144hz 
Fragesteller
 03.02.2022, 19:45

Hab es nicht genannt, geht ja eher um eine andere Frage. Aber trotzdem danke 🙏

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Eine GbR kommt mir da zuerst in den Sinn. Je nach dem was ihr da starten wollt ist sonst auch eine Kapitalgesellschaft zb eine UG möglich. Also im Grunde gibt es viele Gesellschaftsformen wie KG, OHG usw aber das würde ich nicht empfehlen. Du solltest dich in diesem Bereich ein wenig belesen schlage ich vor.

NovaOn144hz 
Fragesteller
 03.02.2022, 19:46

Stimme ich dir zu. Aber wenn wir unsere Volljährigkeit erreicht haben gründen wir eine UG o. GmbH

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Von den persönlichen Voraussetzungen mal abgesehen (minderjährig - siehe die übrigen Beiträge) ist es natürlich rechtlich möglich, mit 2 Personen einen Gewerbebetrieb zu gründen. Diese müssen auch nicht am selben Ort wohnen.

Die einfachste Form einer Personengesellschaft ist die GbR. Diese wird jedoch nicht im Handelsregister eingetragen. Muss es denn zwingend eine eingetragene Handelsgesellschaft sein? Dann bliebe OHG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG, KG a.A. ...

Es gibt Gründerseminare bei den IHK. Dort kann man sich informieren.

  • Wozu braucht man denn eine Handelsregisternummer?
  • Zwei voll Geschäftsfähige können eine Personengesellschaft (GbR, OHG oder KG) gründen. Oder sie gründen eine juristische Person (UG, GmbH oder AG)
  • Wo man wohnt spielt dabei überhaupt keine Rolle. Das Gewerbe wird ja am Betriebssitz angemeldet, egal wo in D der ist.