Erst Gewerbe anmelden und dann Geschäftskonto, -räume, etc. mieten oder umgekehrt?

3 Antworten

Zur Kontoeröffnung musst du die Gewerbeanmeldung vorlegen. Für die Anmietung der Räume empfehle ich die Gewerbeanmeldung vorher zu machen - und nach Anmietung nochmal mit der Adressänderung hinzugehen. Sonst zahlst du nachher die erste/n Miete/n privat, wenn du erst hinterher offiziell ein Gewerbe hast.

Ein Geschäftskonto kannst du nur mit einem aufrechten Gewerbe anmelden.

Du kannst die Adresse danach auch ändern. Das ist kein Problem. (Wenn du den Raum dann hast)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

da der vertrag immer auf dich persönlich läuft ist es egal.