Erst Gewerbe anmelden und dann Geschäftskonto, -räume, etc. mieten oder umgekehrt?
Ist ein bisschen wie "Was war zuerst da? Das Huhn oder das Ei?" ...
Bei der Gewerbeanmeldung möchte ich (Einzelunternehmer) meine geschäftliche Adresse und nicht meine private angeben.
Aber kann ich die Räume schon mieten bevor ich ein Gewerbe angemeldet habe oder geht es erst ab dann? Gleiches gilt für Geschäftskonto.
Danke!
3 Antworten
Zur Kontoeröffnung musst du die Gewerbeanmeldung vorlegen. Für die Anmietung der Räume empfehle ich die Gewerbeanmeldung vorher zu machen - und nach Anmietung nochmal mit der Adressänderung hinzugehen. Sonst zahlst du nachher die erste/n Miete/n privat, wenn du erst hinterher offiziell ein Gewerbe hast.
Ein Geschäftskonto kannst du nur mit einem aufrechten Gewerbe anmelden.
Du kannst die Adresse danach auch ändern. Das ist kein Problem. (Wenn du den Raum dann hast)
da der vertrag immer auf dich persönlich läuft ist es egal.