Gewerbeanmeldung: Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit?

3 Antworten

Also, das Datum hängt von u.a. von deiner Ist-Situation ab. Wenn Du im Bezug von ALG I oder ALG II bist musst Du die Anmeldung vorab mit den Ämtern absprechen.

Wenn Du noch angestellt bist, solltest Du vorab deinen Arbeitgeber informieren, da in den meisten Arbeitsverträgen eine entsprechende Klausel steht.

Spreche am Beste einmal mit einem Gründungsberater, da viele Fördermittel und Zuschüsse nach der Anmeldung der Tätigkeit nicht mehr abrufbar sind.

Kosten die Du vor der Gründung hast kannst Du z.B. als Vorgründungskosten geltend machen..

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich würde ein aktuelles Datum nehmen.

Mit Gewerbeschein kommst du in Baumärkte und sonstige Geschäfte für Firmen.

Niemand kann vorher wissen, wann der erste Käufer kommt.

Es hat keine Nachteile, wenn du zum aktuellen Datum anmeldest und erst später startest.