Die ersten Umsätze auf mein Privatkonto überweisen?

3 Antworten

Meine Antwort lautet: Ja. Aber wieso überweisen? Du kannst ja nur etwas von einem Konto, das dir gehört oder wofür du eine Vollmacht hast, auf ein anderes Konto überweisen. Was wäre dann das Ursprungskonto?

Es gibt für Gewerbetreibende keine Pflicht zur Führung eines Geschäftskontos. Es macht nur einige Dinge einfacher.

Ich zitiere:

"Die Entscheidung für oder gegen ein Geschäftskonto ist völlig individuell. Bei der Nutzung eines Geschäftskontos freuen sich die Banken über die Gebühren, aber dem Finanzamt ist es egal.

Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung, wonach Selbstständige verpflichtet wären, für ihre betrieblichen Finanzen ein Geschäftskonto einzurichten. Das Finanzamt interessiert sich lediglich  dafür, das die geschäftlichen Buchungen nachvollziehbar und korrekt sind. Es interessiert sich hingegen nicht dafür, welche Kontoart hierbei eingesetzt wird.

Banken sehen das ganz anders: In den meisten Gebührenordnungen werden für Geschäftskonten wesentlich höhere Gebühren veranschlagt als für Privatkonten. Sie haben also ein eigenes Interesse, dass Selbstständige ein Extrakonto einrichten. Solange die AGB der Bank aber eine geschäftliche Nutzung des Kontos nicht ausdrücklich ausschließen, brauchen Selbstständige sich von der Bank jedoch nicht nahelegen zu lassen, das teurere Geschäftskonto einzurichten."

Diese Information habe ich herauskopiert aus:

Geschäftskonto: Ist das für Selbstständige ein Muss? - Billomat

Wenn Du Einzelunternehmer bist (also keine UG oder GmbH) ist das kein Problem. Dann ist eh das Geschäft und Deine Person untrennbar verbunden.

Es macht aber die Buchführung wesentlich leichter wenn man 2 getrennte Konten hat

So lange dauert es nicht ein GK zu öffnen;

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung