Geht das als Tätigkeitsbeschreibung durch ohne Handwerk?
Hallo,
mein Sohn meldet morgen sein Gewerbe an - es geht in erster Linie um Veredelung von T-Shirts (T-Shirt Druck) aber auch Tassen etc ...
unter angemeldete Tätigkeit hat er nun stehen:
Handel und Veredelung von Textilien und Printmedien aller Art
Das sollte gehen oder ?
Zusatzfrage:
Er gründet ein "Einzelunternehmen" und darf er da in der Geschäftsbezeichnung "Fantasiename Textilhandel Sein Name" machen ? Ja oder ?
1 Antwort
Der Begriff "Veredlung" hört sich zwar schick an, aber ist auch nur eine Form der Gestaltung. Ich würde vorschlagen "Gestaltung von und Handel mit Textilien, Printmedien und Geschenkartikeln" als Tätigkeit anzugeben.
Damit sollte deutlich werden, dass er die Textilien nicht schneidert oder chemisch verändert. Somit kein Handwerk.
Bei einem Einzelunternehmen ist der Gewerbetreibende mit dem Gewerbe identisch. Rein rechtlich hat die Firma also keinen anderen Namen. Deshalb wird bei der Gewerbeanmeldung auch kein Firmenname eingetragen.
Im Tagesgeschäft kann dein Sohn einen Fantasienamen nutzen, solange er keine Namensrechte Dritter verletzt. Bei Auftritten im Netz muss er jedoch ein vollständiges Impressum (§ 5 TMG) mit seinen Echtdaten angeben.