Kann ich Bühnenaufbau machen, obwohl ich ein Promotion-Gewerbe habe?
Hallo Community!
Ich habe ein Gewerbe, das als Promoter, Salesman und Musiker eingetragen ist. Gestern habe ich in einem Theater eines Kumpels beim Bühnenaufbau geholfen und soll jetzt eine Rechnung schreiben. Wie mache ich das am Besten? Geht es um die Formulierung der Arbeit, dass keine Probleme entstehen?
Oder muss ich das "neue Gewerbe" dafür quasi eintragen lassen?
VG
Yasinovic
2 Antworten
Für das Finanzamt sollte das keine Rolle spielen. Das ist denen regelmäßig völlig egal womit Du Dein Geld verdienst.
Aber Du solltest eine sehr gute Haftpflichtversicherung haben. Wenn da was schief geht, bist Du dran.
Kannst das dem Gewerbeamt nachmelden, aber besonders interessiert werden die daran nicht sein. Ist kein Handwerk und auch nicht erlaubnispflichtig. (Man korrigiere mich, wenn ich flasch liege.)
Wenn es eine einmalige Aktion ist, ist das unbedeutend. Machst du es öfters, musst du dein Gewerbe erweitern (Ummeldung).