Muss man einen - Name des Geschäfts - bei der Gewerbeanmeldung eintragen?

3 Antworten

Der Kleingewerbetreibende, der nicht im HR eingetragen ist und keine Firma hat, sollte im geschäftsverkehr seinen namen nennen; zuusätzlich hat er das Recht auf eine Geschäftsbezeichnung; z.b. Peter Müller Computerservice: Unter punkt 3 käme dann die geschäftsbezeichnung "Computerservice" rein.

Nein das bleibt frei.

Nein! Eben weil Du "nur" ein Gewerbe anmeldest.

Dein "Firmenname" wird dann sein: "Dienstleistung XY Max Mustermann".

Gamernamer 
Fragesteller
 16.10.2021, 15:26

Super, vielen Dank für die Antwort! Also lasse ich das Feld auch einfach leer.

0
berndauskleve  16.10.2021, 16:57

Und woher weissst du, dass er eine Firma hat ?

0