GewA1 Formular Feld 3 für Kleingewerbe?
Hallo,
man muss ja für die Anmeldung eines Kleingewerbes das Formular GewA1 ausfüllen. Das Formular meiner Stadt scheint von den anderen leicht abzuweichen, da es noch ein zusätzliches Feld 3 gibt, welches nach einem Namen des Geschäfts fragt.
Ist dieses Feld bei einem Kleingewerbe auszufüllen? Denn meines Wissens nach hat ein Kleingewerbe keinen Namen, oder?
Hier ist das Formular meiner Stadt: https://www.hagen.de/irj/portal/ODFK?id=05070203p
2 Antworten
Vergess doch mal den Begriff "Kleingewerbe". Es gibt weder Klein- noch Großgewerbe.
Das Feld 3 ist nicht ungewöhnlich. Dort schreibt man keinen Firmennamen, sondern den Namen des Geschäfts rein, wenn das Geschäft einen Namen hat. So haben doch zum Beispiel Gaststätten regelmäßig einen eigenen Namen ("Goldener Löwe", "Ratskeller" oder "Döner-Grill". Dieser Name kommt dann in Feld 3. Sonst bleibt es frei. Eine rechtliche Bedeutung hat der nicht, hilft dem Amt nur bei Anfragen etc.
Ja. In Feld 3 geht es um Namen, die auch draußen groß dran stehen...
Den Fantasienamen deines Onlineshops kannst du täglich ändern, weil er keine Bedeutung hat. auptsache ist, dass dein Impressum stimmt (§ 5 TMG) und du keine Rechte Dritter verletzt.
"NACH des Geschäftes" steht da!1😅😲
Freiwillig könntest du deiner Firma einen Zusatz verleihen.
Hans Küpper,
Autoverleih (z.B.)
Da musst du aber nichts eintragen.
Ja in dem Formular gibt's noch viel mehr Rechtschreibfehler. Also verstehe ich richtig, dass ich es frei lassen kann, oder den vollen Namen mit einem Zusatz hinschreiben kann?
Die Firma heißt nur:
VOR- u. NACHNAME
Möchtest du, dass in jedem Brief, den du erhältst, auch dabei steht: "Autoverleih", dann schreibst du das bei Nummer 3 hin.
Du kannst es auch frei lassen.
Okay. Ich möchte das Gewerbe für mehrere Zwecke benutzen. Der Name der dort steht spielt also im Endeffekt keine Rolle, verstehe ich das richtig? Und kann ich dann trotzdem bspw. einen Onlineshop trotzdem anders nennen?