Selbstständigkeit im Videoschnitt?

3 Antworten

NEIN, braucht man nicht. Es ist weder ein erlaubnispflichtiges Gewerbe noch ein zulassungspflichtiges Handwerk. Deshalb reicht eine einfache Gewerbeanzeige (GewA1).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
emerllahu 
Fragesteller
 26.03.2021, 06:58

danke Abi

0

Videoschnitt ist eine kunstschaffende Tätigkeit. Dafür gibt es keine Auflagen. Mit dem Geschäftsmodell kann man also als Freiberufler tätig werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hi,

nein, für das Anmelden braucht man keine Qualifizierung nachweisen.