Alg1 darf ich Gewerbe Anmelden?

3 Antworten

Hallo!

Zunächst solltest Du klären, ob Du eine Tätigkeit im Haupt oder Nebenerwerb ausüben möchtest.

Wenn Du weiterhin ALG I beziehen willst, musst Du nur darauf achten, dass du in der Woche unter 15 Arbeitsstunden bleibst und dein erzieltes Einkommen 165 Euro nicht übersteigt. Ein Betrag über 165 € Netto wird auf dein ALG - 1 angerechnet und abgezogen.

Wenn Du in die "Vollselbstständigkeit" gehen möchtest macht es Sinn mit Hilfe des Gründungszuschuss zu starten.

In der Regel unterstützt das Amt den Weg in die Gründung mit geförderten Seminaren. Diese werden zu 100% von der AfA übernommen und sind für dich kostenlos. in Der Regel sprichst Du mit einem Bildungsträger. Dieser wird dir weiterhelfen.

Infos Z.B. unter: https://beraterstudio.de/avgs

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Stichwort ist Gründungszuschuß. Du mußt dem Amt glaubhaft machen, das deine Idee funktioniert.

Ich weis nicht, welche Regeln mittlerweile gelten, bei uns war es ein 3 tägiger Gründungslehrgang mit anschließend einzureichendem Businessplan beim Amt. Das Amt gewährt dir dann für ein Jahr einen Zuschuß, der um die 1200 €/Monat liegt anstelle des ALG1 Geldes und für das Zweite Jahr noch einen Zuschuss in Höhe der Krankenkasse.

Aber wie gesagt, es kann sein, das sich daran was geändert hat.

Bei ALG1 ist der Gründungszuschuß kein Problem, wenn das Amt den Businessplan zustimmt. Wenn du das erst mit ALG2 machst ist das eine Kann-Leistung. Du solltest das also zwingend durchziehen solange du noch ALG1 bekommst, wenn du das wirklich willst.

Hallo berlina76,

vielen dank :-)

das Problem ist ich hatte ein Telefongespräch mit der vom Arbeitsamt und wo ich nach Gründungszuschuss nachfragte meinte sie sie müssen eine Ausbildung in dem Bereich haben, ohne sich meine Idee anzuhören.

darf die das ? Muss man denn eine Ausbildung z.B wenn es um Online Marketing geht haben um einen Gründungszuschuss zubekommen?

wobei ich sagen muss das ich einen teuren Online Seminar noch dazu besuche.

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@Nounderstand

Welche Ausbildung meint sie denn für Onlinemarketing, da gibt es (meines wissens nach) keinen Ausbildung für.

Aber eventuell der eine oder andere Lehrgang dafür.

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@berlina76

Sie meinte Ausbildung/Lehrgang beides als Beispiel für einen Gründungszuschuss. Also ohne einen Lehrgang ist das dann nicht möglich?

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@Nounderstand

In der Regel unterstützt das Amt den Weg in die Gründung mit geförderten Seminaren. Diese werden zu 100% von der AfA übernommen und sind für dich kostenlos. in Der Regel sprichst Du vorab mit einem Bildungsträger. Dieser wird dir weiterhelfen.

Infos Z.B. unter: https://beraterstudio.de/avgs

Noch Fragen?

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Kannst du auch erst einmal ohne einen evtl. Gründungszuschuss machen !

Du musst nur darauf achten, dass du in der Woche unter 15 Arbeitsstunden bleibst, sonst würdest du nicht mehr als arbeitslos zählen und dein ALG - 1 erst einmal ruhen.

Außerdem würde dein erzieltes Einkommen über 165 € Netto auf dein ALG - 1 angerechnet und abgezogen, also dein reiner Gewinn, was dann nach evtl. notwendigen nachweisbaren Ausgaben bleiben würde.