Darf ich als Einzelunternehmer Neuware veräußern, welche vor dem Anmeldedatum meines Gewerbes erworben wurde?

2 Antworten

Das ist überhaupt kein Problem. Du darfst der Gewerbeanmeldung nicht zu viel Bedeutung beimessen. Das ist in der Regel nur ein Anzeigeverfahren. Da wird nicht erlaubt oder verboten. Nur versäumt man die Anzeige, gibt es ein Bußgeld oder bei Hartnäckigkeit auch Zwangsgelder.

das sind vorweggenommene Betriebsausgaben. Es sollte einen Bezug zum späteren Gewerbe haben und betrieblich genutzt werden

mrm0le 
Fragesteller
 03.11.2021, 17:24

Betrieblich genutzt, im Sinne von Hilfs-/Betriebsmitteln oder ist hier Ware die zum Verkauf steht mit einbezogen?

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Quantenharmonik  04.11.2021, 07:01
@mrm0le

es gibt noch den Begriff des gewillkürten Betriebsvermögens.

[Zitat: Unter gewillkürtem Betriebsvermögen werden Vermögensgegenstände verstanden, die sowohl privat als auch betrieblich genutzt werden. Wenn der Unternehmer diese Wirtschaftsgüter in seiner Buchführung als Betriebsvermögen ausweist, sind sie gewillkürtes Betriebsvermögen.

Verkaufsware würde ich dann vielleicht über 9000 buchen als Saldovortrag und später ausgleichen, so daß das in der Eröffnungsbilanz 0 € ergibt

Von Privateinlagen dann auf Wareneinkauf buchen

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