man kann natürlich Widerspruch einleiten. Das sind vielleicht nicht bezahlte Rechnungen und die Fa. hat zum Eintreiben der Schulden ein Inkassobüro beauftragt.
Ob das berechtigt ist, weiß ich nicht, es gibt aber auch unberechtigte Forderungen aus z. B. überraschenden Klauseln, die mal eine Kostenlosigkeit vorgegaukelt haben und man klickt dann drauf.
Deshalb Widerspruch einlegen