Gewerbe?

2 Antworten

https://taxfix.de/ratgeber/pflichten/nebeneinkuenfte-versteuern/

Nebeneinkünfte aus selbständiger Tätigkeit
Wenn du im Hauptberuf abhängig beschäftigt bist, darfst du nebenbei freiberuflich oder gewerblich Einkünfte bis zu 410 Euro pro Jahr erzielen, ohne dass Steuern fällig werden (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Unter Einkünften wird dabei der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten verstanden.

Gemeint sind Einnahmen minus Werbungskosten, siehe auch Absatz danach.

Wobei andere Steuerarten und Gewerbeanmeldung ein Thema für sich sind.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Du nimmst am Markt mit Gewinnerzielungsabsicht teil. Deshalb betreibst du schon ein Gewerbe. Und wer ein Gewerbe betreibt, ist verpflichtet, dies von Anfang an anzumelden. Ob du dann tatsächlich Gewinne machst, ist unerheblich. Und was du mit deinen Gewinnen machst, ist auch deine Sache und interessiert das Gewerbeamt nicht.

Freibeträge kennt das Gewerberecht übrigens auch nicht.