Frischen Orangensaft verkaufen/Gewerbe anmelden?

2 Antworten

Da du keine feste Betriebsstätte hast, müsstest du kein (stehendes) Gewerbe anmelden, sondern eine Reisegewerbekarte beantragen. Außerdem brauchst du eine Erlaubnis der Stadt, um im Park Handel betreiben zu dürfen. Ohne Sondernutzungserlaibnis und Reisegewerbekarte gibt es Bußgeldbescheide.

Mit Steuern hat das nichts zu tun. Allerdings muss jeder Gewerbetreibende eine Steuererklärung abgeben, auch wenn da am Ende keine Steuer festgesetzt wird.

Sie müssen auf jeden Fall Sachkunde im Umgang mit offenen Lebensmitteln nachweisen können. Hierzu können Sie bei Ihrem Gesundheitsamt einen Kurs besuchen. Das Gesundheitsamt wird ebenfalls nach Eröffnung Ihres Unternehmens überprüfen, ob Sie die Hygienebestimmungen einhalten. Ob Sie noch weitere Konzessionen benötigen, hängt von den Bestimmungen Ihres Bundeslandes ab. Auskunft hierzu bekommen Sie beim Ordnungsamt Ihrer Kommune.

https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Gewerbe-Genehmigungen/Gastronomie/Smoothie-Saft-Bar-Voraussetzungen.html