Gewerbe unter 18 anmelden mit Vollmacht?

3 Antworten

Gewerbe anmelden geht nicht, ohne Zustimmung des Familiengericht.

Beim Familiengericht muss ein formloser Antrag gestellt werden, unterschrieben auch von der Mutter. Danach werden beide angehört. Ohne Erscheinen der Mutter ist das demnach nicht möglich.

Um ein Gewerbe betreiben zu können, hilft dir auch keine Vollmacht oder Erlaubnis deiner Mutter. Das Familiengericht müsste dich für das Gewerbe für voll geschäftsfähig erklären. Und wie sich der Richter überzeugen lässt, ist ihm überlassen. Mit Sicherheit wird er einen Businessplan und eine Stellungnahme der Schule sehen wollen. Das Einverständnis der Eltern natürlich auch.

Dann wird er dich befragen, um zu prüfen, ob du überhaupt genug Kenntnisse (Steuerrecht, Gewerberecht, Verbraucherschutzrechte, Urheberrecht, Datenschutzrecht etc.) hast, um dir nicht gleich deine Zukunft zu ruinieren.

Nein, persönliches Erscheinen ist erforderlich.

anonym177168 
Fragesteller
 07.11.2021, 00:29

Und wie läuft das ab? Gehen wir dann einfach da hin und sagen, dass wir eine Genehmigung brauchen? Brauche ich irgendwelche Unterlagen?

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Rango82  07.11.2021, 08:59
@anonym177168

Zuerst brauchst du die Erlaubnis deiner Eltern. Dann kannst du einen Antrag bei Gericht einreichen. Dann werdet ihr eingeladen. Dann brauchst du noch eine Stellungnahme deiner Schule. (Da müsst ihr das Gespräch mit der Schule suchen)

Kleiner Tipp: Um bessere Karten zu haben, erstelle einen Businessplan und besuche ein paar Gründerseminare, z.B bei der IHK.

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