Gewerbe unter 18 anmelden mit Vollmacht?
Ich habe eine Frage, unzwar möchte ich (16) ein Kleingewerbe anmelden aber da meine Mutter psychisch nicht in der Lage ist mit mir da hin zu gehen ( Sie hat nie Zeit, immer Ausreden) würde es gehen wenn sie mir eine Vollmacht schreibt in der sie sagt, dass ich ihre Erlaubnis habe? Außerdem wollte ich fragen wie das mit dem Familiengericht abläuft. Kann ich da auch alleine mit ihrer Vollmacht hin oder muss sie mitkommen?
3 Antworten
Gewerbe anmelden geht nicht, ohne Zustimmung des Familiengericht.
Beim Familiengericht muss ein formloser Antrag gestellt werden, unterschrieben auch von der Mutter. Danach werden beide angehört. Ohne Erscheinen der Mutter ist das demnach nicht möglich.
Um ein Gewerbe betreiben zu können, hilft dir auch keine Vollmacht oder Erlaubnis deiner Mutter. Das Familiengericht müsste dich für das Gewerbe für voll geschäftsfähig erklären. Und wie sich der Richter überzeugen lässt, ist ihm überlassen. Mit Sicherheit wird er einen Businessplan und eine Stellungnahme der Schule sehen wollen. Das Einverständnis der Eltern natürlich auch.
Dann wird er dich befragen, um zu prüfen, ob du überhaupt genug Kenntnisse (Steuerrecht, Gewerberecht, Verbraucherschutzrechte, Urheberrecht, Datenschutzrecht etc.) hast, um dir nicht gleich deine Zukunft zu ruinieren.
Nein, persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Zuerst brauchst du die Erlaubnis deiner Eltern. Dann kannst du einen Antrag bei Gericht einreichen. Dann werdet ihr eingeladen. Dann brauchst du noch eine Stellungnahme deiner Schule. (Da müsst ihr das Gespräch mit der Schule suchen)
Kleiner Tipp: Um bessere Karten zu haben, erstelle einen Businessplan und besuche ein paar Gründerseminare, z.B bei der IHK.
Und wie läuft das ab? Gehen wir dann einfach da hin und sagen, dass wir eine Genehmigung brauchen? Brauche ich irgendwelche Unterlagen?