Gewerbe anmelden?

2 Antworten

Gewerberechtlich und steuerrechtlich gibt es nur ein Gewerbe. Die Frage " Wird das Gewerbe im Nebenerwerb betrieben " im Gewerbeanmeldeformular dient nur zur statistischen Zwecken, und hat keine Rechtsfolgen.

Umsatzsteuerlich gibt es noch eine Kleinunternehmerregelung. Die muss man eventuell bei der Anmeldung beantragen.

In der rechtsprechung zum Handelsrecht gibt es noch ein Kleingewerbe. Das ist vereinfacht ein kleineres gewerbe, was nicht ins handelsregister eingetragen werden muss.

Und mit der Krankenkasse muss man klären, ob die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird bzw. ob zusätzliche Beiträge anfallen.

Du kannst kein Kleingewerbe anmelden. Die Kleinunternehmerregelung ist eine rein steuerliche Sache, dabei geht es darum ob Du Umsatzsteuer abführst oder nicht und die erklärst Du gegenüber dem Finanzamt.

Ansonsten meldest Du beim Gewerbeamt Deiner Stadt ganz normal ein Gewerbe an. Auf dem Zettel kannst Du „Nebengewerbe“ ankreuzen, das ist aber eigentlich auch egal.

Wenn Du ein Einzelunternehmen gründest, dann ist die Firma (=der Name Deines Gewerbes) Dein Name. Du kannst dem dann noch eine Bezeichnung vorsetzen wie „Hausmeisterservice Vorname Nachname“, der Name gehört aber dazu. Oder Du musst einen Fantasienamen beim Handelsregister eintragen lassen.

Wenn Du eine UG oder GmbH gründest kannst Du den Namen frei wählen.

Zur Anmeldung braust Du Deinen Ausweis und etwas Geld. Und die genaue Vorstellung, welche Tätigkeiten Du ausführen willst. Mehr nicht, wenn es kein Gewerbe mit Zugangsbeschränkungen ist.

Anmelden musst Du es dann eigentlich noch bei der zuständigen BG.

Die IHK wird sich dann auch bei Dir melden, viele IHKen haben aber für kleine Unternehmen bis zu einem gewissen Umsatz Beitragsfreiheit.

Das Finanzamt meldet sich dann auch bei Dir.