Gewerbe anmelden , wie ist das mit dem Unternehmensname?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der nicht im Handelregister eingetragene Einzelunternehmer muss seinen ganzen Namen nennen und hat noch das Recht auf eine Geschäftsbezeichnung. Das Gewerberecht ist hier nicht ganz rechtskonform. Oft wird nur der der Name eingetragen, und nicht zusätzlich die Geschäftsbezeichnung.

Auch wenn die Geschäftsbezeichnung nicht eingetragen werden sollte bei der Gewerbeanmeldung, kannst du diese im Rechtsverkehr nutzen

Von Experte Geochelone bestätigt

Du darfst die Art des Unternehmens natürlich angeben. Art des Unternehmens und Name des Unternehmens sind zwei verschiedene Dinge.

LadySunshine369 
Fragesteller
 11.07.2021, 16:18

Vielen Dank für die schnelle Antwort

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Das ist richtig. Wenn Dein Unternehmen nach Dir (also Deinem Namen) benannt wird, darfst Du nachträglich zusätzliche Bezeichnung frei wählen. In der Gewerbeanmeldung wird hauptsächlich nach der Art gefragt (Bsp. Online-Marketing, Steuerberater, Koch etc.).

Wenn die von Dir gewählte Bezeichnung dennoch fest mit Deinem Namen verbunden sein soll, dann gibst Du es in der Anmeldung mit an. Das kann man aber auch später noch gegen eine Änderungsgebühr anpassen.VG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung