Brauche ich eine Gewerbeanmeldung?
Hallo, ich verkaufe Bilder die ich gemalt habe auf e- bay Kleinanzeigen. Jetzt wurde mir gesagt, ich bräuchte eine gewerbe Anmeldung und müsste dem Arbeitsamt mitteilen, das ich das mache... Allerdings würden die Einnahmen nichts ändern an der Summe vom Arbeitsamt und das ist ja nichts professionelles... Kann man ein Gewerbe anmelden, wenn man ausschließlich bei e -bay Kleinanzeigen verkauft?
Außerdem würde ich gerne noch wissen:
Ab wann muss das Gewerbe angemeldet werden?
Ab wann muss ich dem Arbeitsamt etwas mitteilen?
Entstehen Nachteile für mich, wenn ich gar keine Einkünfte hab?
Und gibt es noch irgendwas was wichtig ist in diesem Zusammenhang?
Vielen Dank erstmal:)
4 Antworten
Warum sollten die Einnahmen nicht ändern? Die müssen natürlich dem JC gemeldet werden, da es sonst Sozialbetrug wäre. Wenn es nur so viel ist, wie du dazu verdienen darfst, dann hast du nichts zu befürchten. Aber melden musst du es, so oder so.
Das Finanzamt will natürlich auch wissen, was für regelmäßige Einnahmen du mit deinen Bildern hast. hast du zu viel, wollen sie ihren Anteil davon. Alleine schon, was die Umsatzsteuer betrifft.
Du lässt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.
Man kann, aber bei einem Gewerbe geht es um die 'Gewinnerzielungsabsicht'. Finanzierst Du Dir so nur Dein Hobby, dann liegt diese meist nicht vor.
Ein Kumpel von mir ist den Weg mit dem Gewerbe mal gegangen, er wollte eben korrekt sein, und sich nichts zu Schulden kommen lassen, auch bei nur kleinen und unregelmäßigen Umsätzen. Als er nach drei oder vier Jahren noch keinen Cent Gewinn gemacht hatte, ist ihm das Finanzamt komisch gekommen, hat behauptet, er würde ja gar keine 'Gewinnerzielungsabsicht' verfolgen, hätte somit keine Grundlage für sein Gewerbe, und hat ihn offiziell als 'Lebenskünstler' eingebucht. Ohne Gewerbe.
Klappt vielleicht nicht immer ...
Nein, er bekam keinen Ärger, zumindest nicht mit dem Finanzamt. Er hatte aber auch in der Tat auf absehbare Zeit keine Gewinnerzielungsabsicht. Er brauchte allerdings Material für seine Installationen, die er nur als Gewebetreibender kaufen konnte. Das kann er jetzt nicht mehr so einfach, insofern hat er schon Ärger, aber eben anderen ...
Nein, du brauchst keine Gewerbeanmeldung, weil deine Werke - solange es Einzelstücke und keine Auftragsarbeiten sind - kein Gewerbe, sondern Kunst sind. Egal ob du 10 oder 1.000.000 € für bekommst.
Wenn du das regelmäßig machst, müsstest du dich nur als Künstler beim Finanzamt anmelden.
Bekommst du Arbeitslosengeld oder Hartz4?
Damit nichts vom Einkommen auf den Hartz IV Bezug angerechnet wird, dürfen max. 100 € zuverdient werden. Bei Einkommen zwischen 100 und 1.000 € sind 20% anrechnungsfrei, liegt es zwischen 1.000 und 1.200 € sind 10% anrechnungsfrei. Du solltest deine Einkünfte aber bekanntgeben, damit es keinen Stress gibt, wenn das JC es auf anderem Weg erfährt.
Ja, da du eine Absicht hast, damit Gewinne zu erzielen - mit Wiederholungsabsicht
Bekam er im Nachhinein Ärger oder müsste eine Strafe zahlen?