Gewerbe falsch angemeldet?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Juristisch ist das Thema vermutlich geheilt. Die Behörden können ja immer nur Zwangsmaßnahmen festlegen, um einen Zweck zu erreichen. Es gibt aber den Zweck nicht mehr, also steht dort vermutlich nichts zu befürchten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung