Nebengewerbe vergessen als Hauptgewerbe anzumelden?
Hallo,
ich habe mein Gewerbe als Nebengewerbe angemeldet, da ich vor ein paar Monaten mir noch eine andere Tätigkeit suchen wollte. Habe mich jedoch unentschieden und mache es jetzt hauptberuflich.
Mein Gewerbe habe ich jedoch nicht als Hauptgewerbe angemeldet. Ist es möglich es rückwirkend als Hauptgewerbe anzumelden?
Danke im Voraus für die Antworten.
4 Antworten
Du musst gar nichts melden. Die Frage bei der Anmeldung, ob die gewerbliche Tätigkeit vorerst im Nebenerwerb betrieben werden soll, dient ausschließlich statistischen Zwecken. Das Antwortkreuzchen hat keine rechtliche Bedeutung. Die Gewerbeordnung kennt gar kein Haupt- und Nebengewerbe.
Wo hast du als Hauptgewerbe angemeldet ? Im gewerberecht gibt es nur ein Gewerbe.
Ich weis nicht, ob es da mal Änderungen gab, oder ob sich die Gewerbeanmeldung von Bundesland zu Bundesland unterscheidet, aber bei mir steht da „Wir die Tätigkeit (zunächst) im Nebenerwerb getätigt“, oder so ähnlich.
Das „zunächst“ in Klammern impliziert für mich, dass man das später auch im Haupterwerb betreiben darf, ohne weitere Meldung.
Ansonsten ruf doch kurz auf dem Amt an, die können es Dir mit Sicherheit sagen. Aber ich denke, dass ist denen egal, solange Du Dein Gewerbe gemeldet hast und Deine Steuern bezahlst.
wegen der Vorsteuer?
Du hast die Fragestellung leider nicht verstanden.
Es geht hier nicht um die steuerliche „Kleinunternehmerregelung“, sondern um das Kreuz bei der Gewerbeanmeldung bzw. auf dem Gewerbeschein bei der Frage, ob die Tätigkeit im Nebenerwerb betrieben wird.
Das hat rein gar nichts mit der Umsatzsteuer zu tun.
Nein ich habe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen. Da ich es jetzt hauptberuflich mache, dachte ich, ich müsste es als Hauptgewerbe anmelden.