Midijob und Nebengewerbe?

2 Antworten

Jeder Gewerbetreibende muss am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben. Da kommen beide Einkünfte rein. Es wird die EKSt festgesetzt mit den Vorauszahlungen (Lohnsteuer) bei deinem Job verglichen. Der Restbetrag ist nachzuzahlen.

Bist du noch in der Familienversicherung? Da fliegst du raus, wenn du monatlich mehr als 470 € verdienst...

Beide Einkommen, und alle anderen, werden der Einkommenssteuer angerechnet.