Gewerbe Anmeldung frist?

2 Antworten

Das ist absoluter Blödsinn. In der GewO steht, dass das Gewerbe "gleichzeitig" mit dem Beginn der Tätigkeit anzuzeigen ist. Ob du schon etwas verdienst hast, ist belanglos.

Wenn du das Gewerbe jetzt 4 Monate rückwirkend anmeldest, wird wohl ein kleines Bußgeld (ca. 100 €) auf dich zukommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
MertBenli 
Fragesteller
 18.04.2022, 14:40

Soll ich Sagen das ich rückwirkend anmelde wenn ich es abgebe?

0
Geochelone  18.04.2022, 14:46
@MertBenli

In Feld 17 ist das Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit einzutragen.

0
MertBenli 
Fragesteller
 18.04.2022, 17:15
@Geochelone

Wie feld 17? Bei dem Gewerbescheinbogen steht bei Nr.17 etwas anderes. Beginn der angemeldeten Tätigkeit habe ich schon eingetragen. Aber soll ich nicht sagen wenn ich es abgebe, das ich es rückwirkend anmelde?

0
MertBenli 
Fragesteller
 20.04.2022, 13:52
@Geochelone

Wenn ich mein Bußgeld bezahlt habe, kann ich dann weiter mit affiliate marketing machen?

0
Geochelone  20.04.2022, 14:29
@MertBenli

Ja sicher. Das BG ist doch nur eine kleine Strafe für die verspätete Anzeige.

0
MertBenli 
Fragesteller
 20.04.2022, 14:47
@Geochelone

Gewerbe habe ich ja abgegeben. Soll ich einfach warten? Oder soll ich die wenigen Einnahmen die ich in affiliate marketing erzielt habe zeigen. Damit wissen die ja wie viel Bußgeld ich zahlen muss oder kann ich die Einnahmen per Email schicken? Was ist deine Meinung dazu?

0
MertBenli 
Fragesteller
 20.04.2022, 15:21
@Geochelone

Und mit Amazon KDP und fiverr werde ich komplett aufhören also löschen, weil ich keine Einnahmen erzielt habe. Eine Gewerbe für die Tätigkeit anzumelden wäre sinnlos oder, werde ja nicht arbeiten?

0
Geochelone  20.04.2022, 15:56
@MertBenli

Na wenn du noch Nichts angemeldet hast und jetzt aufhörst, dann zu auch weiter nichts....

PS: Für die Höhe des Bußgeld wäre dein Gewinn unbedeutend. Die Höhe würde sich nach der Dauer der Verspätung richten.

0
MertBenli 
Fragesteller
 20.04.2022, 16:00
@Geochelone

Habe es jetzt nicht genau verstanden. Also muss ich kein Bußgeld bezahlen weil ich aufhöre und keine Einnahmen erzielt habe?

0
MertBenli 
Fragesteller
 20.04.2022, 16:02
@Geochelone

Was heißt PS? Ist das deine Antwort zur meiner ersten frage?

0
MertBenli 
Fragesteller
 20.04.2022, 18:07
@Geochelone

Ich habe einen Coach der schon viel längere Zeit in affiliate marketing tätig ist und Erfahrungen hat. Er sagt das keine Bußgeld kommen wird, da ich noch nichts ausgezahlt habe und es kein 3 Monate her ist. Er hat es auch nachträglich angemeldet und nachgefragt. Er sagt 3 Monate ist ok. und wenn ich noch nichts ausgezahlt habe ist es ja nicht nachträglich. Habe ich ja bei meiner Frage geschrieben das ich wenig verdient aber nicht ausgezahlt habe.

0
Geochelone  20.04.2022, 19:05
@MertBenli

Dein "Coach" hat keine Ahnung. Da man das Gewerbe anmelden muss, wenn man seine Waren anbietet, ist es völlig egal ob man etwas verdient hat oder nicht. Kein Gewerbeamt Deutschlands wird jemals fragen, wie viel du verdienst hast. Für die begangene Ordnungswidrigkeit ist der Verdienst auch egal.

Bei uns geht es mit 35 € los, wenn du 14 Tage zu spät anmeldest, bei 3 Monaten sind es 70 € ist.

Wenn du es gar nicht angemeldet hast und auch nicht anmelden wirst, weil du es nicht mehr machst, dann passiert überhaupt nichts.

0

Die melden sich von allein wenn du das nicht machst.

Die fordern dann nach.

Aber die sind keine Monster sondern wollen helfen.

Geochelone  17.04.2022, 23:14

Helfen? Das Gewerbeamt ist eine Ordnungsbehörde und keine Hilfsorganisation. Auf dem "Hilfsschreiben" steht Bußgeldbescheid drüber....

0