Kleingewerbe aok?

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Die Gründer müssen in der Regel weiterhin über die kostenlose Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse mit ihren Nebengewerbe versichert werden. Bezieht er Arbeitslosengeld oder gar Hartz 4, kann er weiter über die zuständige Bundesagentur für Arbeit versichert bleiben. Ob der Kleinunternehmer weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung, der Familienversicherung oder über die öffentlichen Träger versichert bleiben kann, entscheidet aber die jeweilige Versicherung. Diese legt für die Entscheidung meist den Umfang der nebengewerblichen Tätigkeit zugrunde.

Generell muss auch das Nebengewerbe beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus dem Paragrafen 14 der Gewerbeordnung (GewO) die besagt, dass eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden muss, sobald sie aufgenommen wird.

Auf dem Gewerbeschein musst verschiedene Angaben zu deiner Person und deinem Unternehmen machen. Gefragt wird unter anderem nach:

  • deinem Namen
  • deiner Wohnanschrift
  • deinen Kontaktdaten
  • der Anschrift deines Kleingewerbes
  • dem Namen deines Kleingewerbes
  • der Tätigkeit, die du in Selbstständigkeit ausüben willst
  • deinen Kontodaten
  • deiner Rechtsform

Und nicht vergessen, du musst deinen Arbeitgeber über das Nebengewerbe informieren, in deinem Fall den Ausbildungsbetrieb.

https://sevdesk.de/lexikon/nebengewerbe/

Hast Du wirklich neben Deiner Ausbildung noch Zeit für ein Nebengewerbe?

Ich glaube, dass Du, wenn Du ein Nebengewerbe anmeldest, auch einkommens- und gewerbesteuerpflichtig wirst. Die Mitversicherung in der Familie gilt ja für Menschen, die kein eigenes Einkommen haben.

Das kommt darauf an, wo du dein Kreuz bei der Gewerbeanmeldung machst.

Tipp: Man meldet ein Gewerbe an. Ein Nebengewerbe gibt es so nicht.