Welchen Beitrag für die Krankenversicherung als Schülerin an der Fachschule?
Hallo,
zum 01.12.2019 fang ich einen Nebenjob an, jedoch befinde ich mich auf der Berufsfachschule für Sozialpädagogik und mache meine schulische Ausbildung zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin. Es gibt keinen Kontakt zu den Eltern, was bedeutet, dass ich alleine wohne. Meine Einnahmequellen bestehen zurzeit aus Schülerbafög, Kindergeld und SGB II. Die Leistungen nach dem SGB II werde ich zeitnah abmelden..
Folgendes Problem:
Das Sozialzentrum zahlt meinen monatlichen Krankenkassenbeitrag an die AOK. Sobald ich die Leistungen nach dem SGB II abmelde, werden natürlich auch die Krankenkassenbeiträge nicht gezahlt - logisch. Ich habe mit der AOK telefoniert und diese meint, dass ich die Möglichkeit habe wieder in die Familienversicherung einzutreten, jedoch ist mein Vater nicht dazu verpflichtet mich aufzunehmen. Sie lassen ihm die nötigen Formulare zukommen nach meiner Bitte und ich habe ihm per Brief die Situation erklärt und ihn darum gebeten mich wieder bis Juni 2020 aufzunehmen, weil danach steige ich in die Berufswelt.
Was mache ich, wenn er aus Gründen mich nicht aufnimmt. Die AOK Mitarbeiterin meinte zu mir, dass es einen Mindestbeitrag von 180€ gibt, den jeder leisten muss und da ist es egal, welche Höhe das monatliche Einkommen hat.
Ich persönlich stehe auf dem Schlauch, weil ich leider nicht weiß, was ich unternehmen soll. Ich werde meine 450€ auch nicht voll bekommen im Job, da ich in der Prüfungsphase bin bis Mai und ich nur bisschen nebenbei verdienen möchte.
Vielleicht wäre die Krankenkasse wechseln möglich, um niedrigere Kosten zu haben, weil 180€ kann ich einfach als Schülerin neben allen anderen Ausgaben nicht leisten.
Habt ihr noch Ideen?
Ich danke euch im vorraus!
6 Antworten
Hallo,
solange Arbeitslosengeld II vom Jobcenter gezahlt wird (Höhe egal), trägt das Jobcenter auch die Krankenversicherungsbeiträge.
Beim Schüler-Bafög wird auf Antrag ein Zuschuss zur Krankenversicherung von 109 Euro monatlich gezahlt.
Wenn man nicht bei den Eltern lebt, kann man den Antrag auf Familienversichjerung auch direkt bei der Krankenkasse des Elternteils stellen (Achtung: es gibt 11 verschiedene AOKn). Voraussetzungen sin din § 10 sGB V beschrieben: Alter unter 25 Jahre, Bruttoeinnahmen unter 445 bzw. 450 Euro monatlich
Wenn die Familienversicherung nicht möglich ist, gilt der Fachschülertarif, der die identische Höhe wied er Studentenbeitrag hat: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html
-> Abs. 4 Satz 2
Aktuell sind das ca. 110 Euro.
Ggf. eine Krankenkasse suchen, die die Sonderregelungen für Fachschüler kennt. Eine aktuelle Schulbescheinigung, auf der der Begriff "Fachschule bzw. Berufsfachschule" auftaucht, ist sehr hilfreich.
Gruß
RHW
Du wirst wohl die Summe zahlen müssen.
Beim Schülerbafög bekommst Du, soweit ich weiß, einen Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung.
Und was ist mit Deiner Mutter? Und warum willst Du ALG II abmelden?
Abmelden möchte ich es, weil ich mehr Geld vedienen möchte. Sie würden mir sonst meine 450€ anrechnen und dann würde ich eh aus dem Rahmen fallen mit dem Bafög und dem Kindergeld dazu.
Die Familienversicherung nach § 10 SGB V kann auch ohne das Einverständnis deiner Eltern durchgeführt werden. Es genügt dann, wenn du den Antrag stellst und unterschreibst - Familienversicherung kraft Gesetztes.
Ich verstehe nicht, warum man dir das bei der AOK nicht gesagt hat.
Voraussetzung ist, dass du dich weiterhin in der schulischen Ausbildung befindest und das 25.LJ noch nicht vollendet hast. Dein Einkommen darf 445 € bzw. 450 € bei einem Minijob nicht übersteigen.
Eine kurzfristige Beschäftigung nach § 8 SGB V (max. 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage) wäre ebenfalls möglich - auch wenn das Einkommen höher liegen sollte.
Die Familienversicherung wäre vorrangig, solange du U25 bist!
Desweiteren, wahrscheinlich würde für dich der ermässigte Krankenversicherungsbeitrag für Schüler u. Studenten gelten. Um die 90€/Monat.
Von dem habe ich gelesen, aber allerdings soll das nur für Studenten sein. Klar bei "nur" 90€ im Monat würde ich da nichts gegen haben. Aber 180€ sind schon viel.
Deine Eltern sind Dir zum Unterhalt verpflichtet. Geh zu einem Anwalt und verklage sie, wenn er Dich nicht in die KK aufnimmt.
Das ist nicht notwendig. Eine Mitteilung an die Krankenkasse ist ausreichend.
Meine Mama ist nur Hausfrau - kein Einkommen