Ausbildung, Kleingewerbe?

2 Antworten

Nein.

Handwerkliche Leistungen in dem Umfang, wie Du sie beschreibst, erfordern einen Meister.

Natürlich kann ein Lehrling bereits Steckdosen verlegen und sogar eine ganze Wohnung verdrahten, aber er kann nicht dafür haften, und das ist der Grund, weshalb ein Meister dahinterstehen muß.

Kurz: Nein!

Ausführlich:

Für Arbeiten an elektrischen Anlagen ist ein Gesellentitel erforderlich. Als Azubi arbeitest du unter Aufsicht eines Gesellen bzw. Meisters.

Für die abschließende Prüfung der Anlage ist ein Meistertitel / Techniker erforderlich.

Rechtlich gesehen bist du immer noch ein Laie, passiert also irgendwas (Haus brennt ab, Personenschaden) hast du ernste Probleme.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung