Müsste man dann ein zweites Gewerbe anmelden?

1 Antwort

Wenn du beide Tätigkeiten am gleichen Ort ausübst, dann musst du eine Ummeldung (Erweiterung) machen. Wenn die beiden Tätigkeiten an verschiedenen Orten ausgeübt werden, musst du die zweite Betriebsstätte anmelden. Eines als Hauptniederlassung, das andere als unselbständige Zweigstelle. Buchhaltungsmäßig kannst du alles zusammen führen.