Auf eBay Dienstleistungen anbieten?
Wenn ich auf eBay z.B. eine Anzeige aufgebe, in der ich etwas anbiete, beispielsweise als Übersetzer, Programmierer etc., muss ich dann ein Gewerbe anmelden? (eBay Kleinanzeigen natürlich)
4 Antworten
Das gilt zwar in erster Linie für eBay, trifft aber auch auf Dich zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine ganz erstaunliche Software...;-)
Ach ja, noch was:
Da Du ja vermutlich minderjährig bist, brauchst Du die Zustimmung Deiner Erziehungsberechtigten und des Familiengerichts, hast Du die?
Sowas kann durchaus als sog. allgemeine Marktbehinderung gelten, mit den entsprechenden Folgen.
Lass es.
Bietest du eine Dienstleistung an, egal ob über Flyer, Mundpropaganda, EBay... brauchst du ein gewerbe
und wenn ich, sagen wir mal, diese dienstleistung nur ab und zu anbiete, sodass es wie ein normaler verkauf wirkt?
Es ist immer noch eine Dienstleistung, also etwas anderes als wenn du nur ab und zu was verkaufst
nein, ich will es ja wenn schon ordentlich und legal machen
Aber es gibt ja die Kategorie "Dienstleistungen". Und wenn ich es jetzt einfach als ganz normale Anzeige aufgebe? Wenn ich z.B. dort etwas altes verkaufe, brauche ich ja auch kein Gewerbe.
Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun...verkaufst du allerdings regelmäßig, bist du Händler und brauchst auch ein Gewerbe
Normalerweise schon, weil du musst ja deine Einnahmen versteuern.
Okay, das heißt, verdiene ich im Monat weniger als 400 euro, brauche ich weder ein gewerbe anzumelden noch etwas zu versteuern?
Bei kleinen Beträgen ist kein Gewerbe nötig, was auch in der Frage, die ich dir geschickt hab, schon beantwortet wurde
es ist mir einfach nur zu kompliziert, ein gewerbe anzumelden, wenn ich nur ein paar euro von zuhause aus verdienen will. eigentlich würde ich das sogar gerne kostenlos anbieten
https://www.finanzfrage.net/g/frage/dienstleistung-anbieten-ohne-gewerbeanmeldung-student
Hier findest du mehr Info
Naja, aber wenn ich etwas altes dort verkaufe, brauche ich ja auch kein Gewerbe?
Ja, es ist so dass du ja nicht regelmäßig verkaufst, sondern ab und zu das was halt raus muss, und noch was von dem alten Zeug hast. Dazu braucht man kein Gewerbe. Wenn du aber Dienstleistungen jederzeit oder regelmäßig anbieten willst, mit dem Ziel Gewinn zu machen, dann musst du dafür ein Gewerbe anmelden, ist ja nicht so schwer.
Gebrauchte Dinge aus Deinem Privatbesitz, die du nicht mehr benötigst kannst du unbeschränkt verkaufen. Das ist nicht gewerblich.
Aber in dem Moment wo Du ein Teil mit der Absicht kaufst oder herstellst um es weiterzuverkaufen (und wenn es nur 1 Paar selbstgestrickte Socken sind) ist das gewerblich. Ob das nun tagtäglich passiert oder 2 x im Monat ist egal
Eigentlich ist die Abgrenzung ganz leicht und klar....
Jap brauchst du.
was wenn ich eine dienstleistung kostenlos anbiete???