Überwachungsbedürftigtes Gewerbe trotz Neuware?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schreib mal bitte, was genau in deinem Gewerbeschein steht.

Wenn du nicht in nennenswertem Stil mit Gebrauchtwaren handelst, fällt das nicht unter § 38 GewO. Wenn bei dir aber nur etwas von Modeschmuck steht, dann musst du eine Erweiterung (Ummeldung) machen.

KralFerdici 
Fragesteller
 19.01.2021, 19:35

Hi

Angemeldete Tätigkeit: Einzelhandel mit neuen und gebrauchten Elektroartikeln und Unterhaltungselektronik, Textilien, Haushaltswaren und Geschenkartikeln, Schmuck.

Ich würde halt gerne Gold- und Silberschmuck (Neuware) im Verkaufswert bis höchstens ca 250,- verkaufen. Also kein Gebrauchthandel.

Danke für deine Mühe

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Geochelone  19.01.2021, 21:38
@KralFerdici

Der Wert des Schmucks ist unerheblich. Nach deiner Gewerbeanmeldung kannst du damit handeln. Eigentlich hätte man dich schon damals überprüfen müssen.

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