Überwachungsbedürftigtes Gewerbe trotz Neuware?
Hallo an alle erstmal.
Ich habe seit längeren ein Gewerbe im Bereich Handel, und handle bislang mit Bekleidung Modeschmuck im Kleingewerben Bereich.
Nun möchte ich anfangen, Neuwaren aus Gold und Silberschmuck zu verkaufen.
In mein Gewerbeschein ist Schmuck mit eingetragen. Meine Frage daher
a) reicht der Schein, mit Eintragung Schmuck, aus, um mit neuen Gold und Silberschmuck zu handeln?
b) zählt, handeln mit Neuen (kein Gebrauchthandel) Gold und Silberschmuck ect. zu den im § 38 Gewerbeordnung stehenden „überwachungsbedürftigte Gewerbe“?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Gruß Kral
1 Antwort
Schreib mal bitte, was genau in deinem Gewerbeschein steht.
Wenn du nicht in nennenswertem Stil mit Gebrauchtwaren handelst, fällt das nicht unter § 38 GewO. Wenn bei dir aber nur etwas von Modeschmuck steht, dann musst du eine Erweiterung (Ummeldung) machen.
Der Wert des Schmucks ist unerheblich. Nach deiner Gewerbeanmeldung kannst du damit handeln. Eigentlich hätte man dich schon damals überprüfen müssen.
Okay. Danke dir vielmals für die Info 👌🏽
Hi
Angemeldete Tätigkeit: Einzelhandel mit neuen und gebrauchten Elektroartikeln und Unterhaltungselektronik, Textilien, Haushaltswaren und Geschenkartikeln, Schmuck.
Ich würde halt gerne Gold- und Silberschmuck (Neuware) im Verkaufswert bis höchstens ca 250,- verkaufen. Also kein Gebrauchthandel.
Danke für deine Mühe