Angestellt und Nebengewerbe - Arbeit bei Krankschreibung?

4 Antworten

Ob du arbeitsfähig bist oder nicht kannst du selber entscheiden.

Problematisch wirds nur dann, wenn dein Arbeitgeber das mitbekommt. Der kann dann etwas dagegen haben.

So lange Du die Arbeit nicht selber körperlich erbringen musst (ich sag mal: Dachdecker und auf Dach rumturnen) ist das okay.

Es gibt kein Kleingewerbe!

Wenn du krank bist und das Bett hüten musst, kannst du keine Rechnung stellen, aber dies könnten doch auch Familienangehörige für dich erledigen.

ist nicht verboten, es sei denn Du musst höchstpersönlich die Arbeit leisten; wohl eher selten