Reisegewerbe im Kleingewerbe möglich?

2 Antworten

  1. Die Kleinunternehmerregelung ist ein Steuererleichterungsverfahren (hinsichtlich der MwSt) und hat nichts mit der Art des Gewerbes zu tun. Die kannst du also auch im Reisegewerbe nutzen.
  2. Ein Kleingewerbe oder Nebengewerbe gibt es im Gewerberecht nicht. Vergiss diese Begriffe.
  3. Du beantragst die Reisegewerbekarte und bereitest dich auf einen Besuch des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt vor.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Jussie3101 
Fragesteller
 19.07.2021, 17:08

Vielen Dank! Mir geht's jedoch darum, dass ich meinen Hauptjob behalten kann.

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Geochelone  19.07.2021, 17:15
@Jussie3101

Ja, warum denn nicht. Du solltest deinen AG informieren. Solange es zeitlich nciht ausartet oder zu einem Interessenkonflikt führt, kann er nichts dagegen sagen.

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Kleingewerbe oder Kleinunternehmer ? Kleingewerbe ist handelsrechtlich, Kleinunterrnehmer steuerrechtlich. Gewerberechtlich gibt es nur ein Gewerbe,, was man anmelden kann.

Ein Reisegewerbe kann somit ein Kleingewerbe und/oder ein Kleinunternehmen sein.

Desweiteren solltest du überprüfen lassen, ob es sich eventuell um ein Marktgewerbe handelt.

Geochelone  19.07.2021, 17:14

"Gewerberechtlich gibt es nur ein Gewerbe,, was man anmelden kann." Dieser Satz stimmt nicht, denn die Anmeldung eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO) hat nichts mit dem Erlaubnisverfahren für das Reisegewerbe (§ 55 GewO) zu tun. Ein Reisegewerbe wird nicht an- oder abgemeldet.

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