Kleingewerbe mit 14 Jahren?

5 Antworten

Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit hast Du ab dem 18. Lebensjahr. Das bedeutet, dass Du auch keine Geschäfte abschließen kannst, die über Deinen täglichen Bedarf (Taschengeld) hinausgehen.

Ja, wenn Dein Vater alles unterschreibt, was zur Anmeldung und zur Durchführung des Kleingewerbes erforderlich ist, dann geht's. Rechtlich gesehen steht dann Dein Vater alleine in der Haftung und auch nur er ist Anmelder und Inhaber des Kleingewerbes.

Mein Vater unterstützt mich voll und ganz dabei und würde auch alles unterschreiben

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@noSuccess223

dann ist doch alles prima. Viel Erfolg. Achte nur darauf, dass Du Verträge nicht unterschreibst sondern nur Dein Vater.

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Du brauchst nicht nur die Einwilligung der Eltern, sondern auch die des Familiengerichts/Vormundschaftsgerichts. Wenn deine Mutter Sorgerecht hat, muß sie auch unterschreiben und dann hat sicher dein Vater auch ihre Kontaktdaten. Hat sie keins, muß sie nicht unterschreiben.

Du brauchst die Genehmigung vom Familien-gericht. Du bist im Gewerbsbereich dann voll! geschäftsfähig.

Darfst aber den Gewinn nicht für Privates ausgeben, sondern nur für das, was im direkten Zusammenhang mit dem Gewerbe steht. Für neue Privatanschaffungen brauchst du weiterhin die Zustimmung beider Eltern oder deren Genehmigung.

Schule darf aber nicht vernachlässigt werden. Da guckt das Gericht drauf.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Du kannst unter 18 kein Gewerbe anmelden.

Das ist falsch! Das Mindestalter beträgt 14 Jahre aber nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten!

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