Startkapital beim Kleingewerbe als Einnahme buchen?
Hallo zusammen, ich hoffe mir kann hier jemand helfen :)
Ich habe für mein Kleingewerbe ein Geschäftskonto erstellt, als Startkapital habe ich 600€ von meinem Konto überwiesen. Wie gebe ich dies denn in meiner Buchhaltung an? Wird dies als Einnahme verbucht und bei der EÜR Erklärung angegeben? Konnte hierzu online bisher nichts finden. Ich danke schon vorab für eure Hilfe.
1 Antwort
Bei der EÜR gibt es keine "Konten" wie in der doppelten Buchführung.
Da Du als Einzelunternehmer/in mit Deinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen haftest, ist es schnuppe, ob Du Dir ein separates Girokonto für den Geschäftsbetrieb einrichtest oder nicht.
Die EÜR bildet aber Betriebsvermögen ab, sondern lediglich betriebliche Einnahmen und Ausgaben. Die € 600 sind lediglich eine Umschichtung innerhalb Deines Vermögens, jedoch keine Betriebseinnahme.
Kein Problem. Der Einkauf bei Ammazock ist eine betriebliche Ausgabe und der spätere Verkauf über Ebay eine betriebliche Einnahme.
Bei einer Betriebsprüfung will das Finanzamt die auszüge all Deiner Konten sehen; der Einkauf über das "private" Girokonto kann somit voll und ganz nachgewisen werden.
Dies bedeutet ich könnte theoretisch auch mit meinem Privatkonto einkaufen und beim Verkauf von dem Artikel das Geld aber auf das neu angelegte Konto buchen lassen? Beispiel: Ich kaufe am Black Friday bei Amazon einige Artikel ein, hier ist mein Privatkonto hinterlegt. Ich verkaufe der Artikel aber später in meinem Ebay Shop und das Geld wird auf das Geschäftskonto gebucht. Ist dies möglich oder bekomme ich ärger mit dem Finanzamt falls diese meine Belege einfordert?