Braucht man für den Verkauf von Gemälden in einem Laden ein Gewerbe?
Hallo Zusammen,
Ich habe in einem Laden vor Ort (NRW) Regalfläche gemietet um dort meine Gemälde auszustellen. Diese würde Ich bei Interesse gerne verkaufen.
Die Absprache mit dem Ladeninhaber ist, das Ich meine Gemälde mit einem Preis im Kassensystem des Ladens hinterlege. Er würde dann den Verkauf im Tagesgeschäft übernehmen (und eine Provision aufschlagen). Jetzt stellt sich für mich die Frage ob Ich für diese Art von Verkauf ebenfalls ein Gewerbe brauche?
Soweit Ich mitbekommen habe ist der Verkauf von Kunst ja auch ohne Gewerbe möglich. Da es sich lediglich um eines meiner Hobbies handelt würde Ich auf etwaige Bürokratie natürlich gerne Verzichten, bin mir aber unsicher ob das in meinem Fall rechtens wäre.
Hat jemand eventuell schon Erfahrungen in einer solchen Konstellation gemacht? Oder hat fundiertes Wissen im Bereich von Kleingewerben in Kombination mit Kunst und Zwischenhändlern?
Wenn weitere Infos benötigt werden reiche Ich die natürlich gerne nach.
LG
Odorwyn
5 Antworten
Wenn deine Werke Einzelstücke und keine Auftragsareiten sind, dann bist du Künstler und kannst diese ohne Gewerbe verkaufen. Mir stellt sich nun aber doe Frage, wer die Bilder tatsächlich an den Kunden verkauft? Du oder der Ladeninhaber? Für den wären die Verkäufe natürlich keine Kunst, sondern Gewerbe. Wenn er die Bilder aber in deinem Namen verkauft, dann kann er nichts aufschlagen. Du könntestbihm höchstens eine Vermittlungsprovision zahlen. Das wäre für dich eine Betriebsausgabe.
Als Künstler musst du dich übrigens beim Finanzamt anmelden und die Steuernummer, die du dann bekommst, auf allen Rechnungen angeben. Buchführung und Steuererklärung müssen dann auch sein :-)
Sobald du etwas verkaufst, was materiell ist, musst du eine Gewerbe anmelden, egal wie viel du einnimmst. Auch wenn es nur paar € sind.
Ein Künstler kann freiberuflich agieren, wenn die Haupttätigkeit nicht im Handwerk liegt.
Handwerk bezieht alles materielle ein.
Sprich wenn du dienstleistungen- wie Musik/ Performance et. machst, kannst du zum freiberufler zählen, wenn du aber materielle dinge herstellst, zählst du unter handwerk.
Wende Dich an einen Steuerberater.
Das hat meiner Meinung nach schon gewerblichen Character. Deshalb wird wohl eine Anmeldung des Gewerbes erforderlich sein. Würdest Du deine Kunstwerke von zu Hause aus verkaufen, sähe die Sache anders aus. Der Umsatz darf im Jahr 22.000 Euro nicht übersteigen.
Von wo aus Bilder verkauft werden, ist gewerberechtlich völlig unerheblich. Und natürlich darf der Umsatz des Künstlers Millonen betragen.
Nein, Du verkaufst ja nicht direkt. Aber du musst die Einnahmen in der Steuererklärung dem Finanzamt melden
Ob man es selbst verkauft oder nicht macht keinen Unterschied. Man hat dennoch eine Einnahme aus selbst erschaffenen Sachen und muss ein Gewerbe anmelden.
Nein, nicht immer, kommt auf den Umfang an. Oder meinst du, dass alle "Privatverkäufer" auf ebay ein Gewerbe angemeldet haben??
Nein eben nicht. Selbst wenn du nur 10€ einnimmst brauchst du eine Gewerbe. Es gibt keine Einnahmensgrenze die Gewerbe frei ist. Ebay und privatverkäufe sind nur dann richtig eingeordnet wenn es sich um Weiterverkäufe von erworbenen Sachen handelt und das auch nicht regelmäßig läuft. Ebay kommt ab 10 Verkäufen im Monat auf dich zu und möchte genau so einen Gewerbeschein sehen.
Bei selbst produzierten dingen, ist es deswegen was anderes, da man diese mit der Absicht des Gewinnes positioniert.
Leider machen es bei ebay oder etsy sehr viele Menschen bewusst und unbewusst falsch, deswegen sollte man sich dabei nicht nach anderen richten, denn die strafen sind sehr hoch.
Also merke: Sobald du etwas mit einer Gewinnabsicht verkaufst, ist ein Gewerbeschein notwendig, was schlimmer klingt als es ist. Man geht hin beantragt es, zahlt vl. 30€ und das ist alles.
Leider falsch. Ein Künstler, der sein Werk verkauft, ein Bauer, der Kartoffeln verkauft oder ein Hundezüchter.... die müssen alle kein Gewerbe anmelden, weil sie nicht unter den Regelungsberrich der GewO fallen.
Meine ich ja, genau so als wenn ich bei ebay nicht mehr benötigte gegenstände anbiete
"Künstler gehören laut § 18 des Einkommenssteuergesetzes zu den Freiberuflern, zumindest, solange sie als Einzelunternehmen fungieren." ". Maßgeblich ist auch die Art der Vermarktung (Internetshop u.a.). Führt eine „geschaffene organisatorische Einrichtung“ zu einer eigenständigen Einnahmequelle, muss ein Gewerbe angemeldet werden."
Wenn er also wirklich selber verkauft und es nicht über eine Einrichtung macht, hast du recht mit der Annahme, dass eine Gewerbe nicht notwendig ist.
Ich verkaufe meine Kunst über einen Kunsthandel und muss deswegen auch Gewerbe tragend sein. Wenn man sich also unsicher ist, sollte man immer beim zuständigen Amt nachfragen.
Wofür man ein Gewerbe anmelden muss oder nicht, ergibt sich nicht aus Steuerrecht (EStG), sondern aus Gewerberecht (GewO). Und danach ist der Vertriebsweg völlig belanglos.
Dann belese dich mal richtig. Es steht so konkret im GewO (;
und wie gesagt geh ich ja den selben weg wie der Fragesteller und habe mehrere Beratungen hinter mir mit Leuten die sich wirklich auskennen.
Die Stelle zeige mir mal bitte. Ich kenne die GewO recht gut.
Ich habe nochmals mit dem Ladeninhaber gesprochen. Er verkauft die Bilder und Ich soll Ihm am Ende des Monats dann eine Rechnung stellen. Ich hätte das jetzt als Kommissionsgeschäft eingeschätzt. Brauche Ich hierfür ebenfalls ein (Klein)-Gewerbe oder lässt sich das als freischaffender Künstler mit der entsprechenden Steuernummer dann abwickeln?