Digitale Kunst verkaufen (ab wann gewerbepflichtig)?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gewerbeanmeldung muss sofort erfolgen wenn du eine Gewinnbeabsichtigung hast - die liegt hier vor -> Du wirst nur nicht über den Steuerfreibetrag von ich glaube 19 000 € kommen und musst deswegen nur einfache Buchführung etc machen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nayes2020  04.01.2022, 09:23

dieser steuerfreibetrag gilt aber nicht nur für das gewerbe. sondern für alle Einkommen gemeinsam.

0
WasMachst980  04.01.2022, 09:24
@Nayes2020

Es gibt bei Steuern auch ein Freibetrag bei denen du keine Gewerbesteuer und Doppelte Buchführungspflicht hast. Je nach gründung etc

Eine GbR muss grundsätzlich Gewerbesteuern abführen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Freiberufler, denn sie sind von der Gewerbesteuer befreit. Diese Steuerschuld betrifft ausschließlich die Gesellschaft, nicht aber die Gesellschafter. Eine GbR hat wie jede andere Personengesellschaft einen Freibetrag von 24.500 Euro. Überschreitet der Gewinn einer GbR diese Summe nicht, fällt keine Gewerbesteuer an. Die Einkommensteuer, die auf Privatentnahmen der Gesellschafter anfällt, kann bei der Berechnung des Gewerbeertrags übrigens angerechnet werden.

Quelle:https://www.businessinsider.de/gruenderszene/gs-connect/firmade/gbr-gruendung-firma-de-2014-1297/

0

Die Höhe des Verdienstes spielt bei der Frage keine Rolle. Sobald Du das mit Gewinnerzielungsabsicht machst, ist das steuerlich interessant.

Wobei zunächst zu klären ist, ob Du freiberuflich oder gewerblich tätig bist.

Künstler gehören zu den sogenannten „Freien Berufen“ und Du müsstest kein Gewerbe anmelden, sondern Dich nur als Freiberufler beim Finanzamt anmelden.

Wenn Du aber überwiegend Auftragsarbeiten machst, dann ist die Tätigkeit unter umständen eher als gewerblich anzusehen und Du musst ein Gewerbe anmelden.

Eine Steuererklärung abgeben musst Du so oder so.

Erst einmal wäre zu klären, ob du Gewerbetreibender oder Künstler bist, denn Künstler müssen kein Gewerbe anmelden, sondern sich nur beim Finanzamt anmelden.

Wenn du Auftragsarbeiten machst oder deine Werke mehrfach verkaufst, dann ist das Gewerbe. Erstellst du jedes Werk nach deinen Ideen und nur 1 x, ist das Kunst.

Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht. Du musst das Gewerbe anmelden, sobald du deine Leistungen/Werke anbietest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du verkaufst nachhaltig (auf Dauer angelegt) auf einem Markt Produkte mit Gewinnabsicht. Das ist gewerbliches Handeln.

sobald du erste gewinnabsicht hast. also beim ersten euro.

das ist die offizielle aussage.

da du schon bei deinem ersten Euro auch steuer zu zahlen hast, wäre alles andere Steuerhinterziehung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – freiberuflicher Musiker