Kleinunternehmer Regelung? Was tun bei Überschreitung der Grenze?
Servus zusammen, irgendwie ist es etwas unklar wie man sich genau richtig verhält.
ich habe diesen Jahre gerade mit einer Rechnung die 17500 um 300 Euro überschritten. Da ich vermutlich aber keine Aufträge mehr diesen Jahr bekommen und auch nächstes Jahr nicht über die 50.000 Euro komme ist jetzt unklar ob ich für den differenzbetrag zu den 17500 eigentlich UST draufrechnen muss.
Soweit mit bekannt müsste ich jetzt jede weitere Rechnung + 19% USt stellen und diese selsbtvertständlcih dann auch abführen.
Im Internet liest man aber dazu sehr schwammiges. Die eine sagen sofort und die anderen sagen ab dem nächsten Jahr. also Jan.
Wer kann Licht ins Dunkle bringen? LG
2 Antworten
hast du das gelesen?
https://www.invoiz.de/kleinunternehmer-grenze-ueberschritten-was-soll-ich-bloss-tun/
Ja hab ich allerdings steht das auf anderen Seiten wieder ganz anders. Irgendwie ist ja auch unlogisch das ich dann dieses Jahr sagen wir mal 20.000 Euro einnehme und bis ende Dez alle Rechnungen ohne USt schreibe. Ab Jan dann allerdings weiterhin da die 2 Regelung (ich komme nächste Jahr maximal auf 40.00 Euro ja auch nicht zutrifft. Würde bedeute ich schreibe weiterhin Rechnungen ohne USt? Ist mir irgendwie unklar und kann so nicht stimmen oder??
Die Kleinunternehmerregelung greift, wenn dein Vorjahresumsatz nicht über 17.500 und dein geplanter Jahresumsatz nicht über 50.000 Euro liegt. Dieses Jahr kannst du also nicht mehr aus der Kleinunternehmerregelung fallen. Ab dem nächsten Jahr sieht das dann anders aus, weil du dann nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällst (Vorjahresumsatz über 17.500 Euro).
Ab Januar 2020 musst du also die Umsatzsteuer ausweisen.