Kleingewerbe anmelden und mit Tiefbau werben?
Ich will mich Selbständig mache im Bereich Tiefbau und will dementsprechend auch jetzt Werbung verteilen. Darf ich als Tiefbauer Werbung machen oder braucht man dafür eine Handwerksrollen-Eintragung?
3 Antworten
Tiefbau ist Straßenbau. Und Straßenbau ist gemäß Nr. 5 der Anlage A zur HwO ein zulassungspflichtiges Handwerk. Das heißt, du musst Meister, Ingenieur oder Altgeselle in diesem Handwerk sein, um diese Zulassung zu bekommen.
Ich gehe mal davon aus, das dies ein Gewerbe ist, wofür man eine fachliche Ausbildung und ggf. sogar einen Meistertitel braucht.
Du lässt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.
Tiefbau gehört zum Bauhauptgewerbe. Wie willst du das denn als Kleingewerbe ausüben?
Willst du nur Drainage für Hundehütten anbieten?
Nach einem Anruf bei der IHK gehört Tiefbau zu keinem Gewerbe, solang es nicht mit Straßenbau im Zusammenhang gebracht wird. Also anstatt andere mit deinem „Expertenwissen“ zu verunsichern, solltest du mal über deine Stellung hier im Gutefrage überdenken.
Darf ich den damit Werben? Also auf meinen Fahrzeugen "Tiefbau" stehen lassen?